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Umzugskosten beim Jobcenter beantragen - das sollten Sie beachten

Beantragen Sie Umzugskosten beim Jobcenter.
Beantragen Sie Umzugskosten beim Jobcenter.
Sie beziehen Arbeitslosengeld II und wollen (oder müssen) umziehen? Wenn Ihre neue Wohnung den Anforderungen Ihres Jobcenters gerecht wird, haben Sie die Möglichkeit, die Umzugskosten zu beantragen.

Was Sie benötigen:

  • eine Umzugsgenehmigug des zuständigen Jobcenters

Wer Arbeitslosengeld II bezieht ist, wenn er einen Umzug plant, leider auf die Zustimmung seines Jobcenters angewiesen.

Vor der Wohnungssuche zum Jobcenter

Es ist wichtig, dáss Sie - bevor Sie nach einer neuen Wohnung suchen - Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner beim zuständigen Jobcenter aufnehmen.

  • Wenn das Jobcenter Sie dazu auffordert, sich eine andere Wohnung zu suchen, weil Ihre jetzige Unterkunft zu teuer ist, müssen Sie sich vorerst lediglich darüber informieren, wie hoch Ihre neuen Mietkosten sein dürfen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie sich die für Wohnraum angemessenen Kosten von Ihrem Sachbearbeiter schriftlich bestätigen lassen.
  • Wollen Sie selbst - unaufgefordert - umziehen, dann müssen dem Jobcenter zunächst einmal genauestens darlegen, warum Sie aus Ihrer alten Wohnung ausziehen wollen. Sie müssen dazu jedoch einen "guten" Grund vorbringen. Einen Umzug "aus Lust und Laune" wird Ihnen das Jobcenter nicht finanzieren.
  • Bei einem Umzug in eine günstigere Wohnung wird das Jobcenter Ihre Umzugskosten in der Regel übernehmen. Weitere wichtige Gründe wären beispielsweise eine Trennung oder Scheidung von Ihrem Partner, eine Arbeitsaufnahme, eine baufällige Unterkunft, eine Kündigung durch Ihren Vermieter oder eine Erkrankung, die auf Ihre Wohnsituation zurückzuführen ist - diese müssen Sie jedoch durch ein ärztliches Attest belegen können.

Wann Sie Umzugskosten bewilligt bekommen

Haben Sie dem Amt die Notwendigkeit Ihres Umzug dargelegt und "grünes Licht" bekommen, dann können Sie sich auf die Suche nach einer neuen Wohnung machen.

  • Denken Sie immer daran, dass der Mietpreis Ihrer neuen Unterkunft, die vom Jobcenter vorgeschriebenen Kosten, nicht übersteigen darf - anderenfalls wird das Jobcenter Ihrer Umzugskosten nicht übernehmen.
  • Haben Sie eine Wohnung gefunden, die für Sie infrage kommt, dann dürfen Sie den Mietvertrag dennoch nicht sofort unterschreiben. Sie müssen den Vertrag zuerst Ihrem Sachbearbeiter vorlegen.
  • Erst wenn das Jobcenter den Mietvertrag geprüft hat und sich mit der neuen Wohnung einverstanden zeigt, dürfen Sie den Vertrag unterzeichnen. Ist eine Mietsicherheit fällig, dann kann das Jobcenter Ihnen diese als Darlehen gewähren, sofern Sie diese nicht selbst aufbringen können.
  • Hat das Jobcenter Ihnen die Umzugsgenehmigung erteilt, dann können Sie auch Ihre Umzugskosten beantragen. Machen Sie das auf jeden Fall schriftlich. Führen Sie genau auf, welche Kosten der Umzug für Sie verursachen wird.
  • Möglicherweise wird das Jobcenter versuchen, Sie mit einer Pauschale zufriedenzustellen. Gehen Sie jedoch nicht zu voreilig darauf ein. Überlegen Sie genau, ob dieser Pauschalbetrag für Ihren Umzug ausreicht. Falls nicht, erläutern Sie Ihrem Ansprechpartner, warum der bewilligte Betrag für Ihren Umzug nicht ausreichen wird. Denken Sie auch daran, dass Sie mögliche Umzugshelfer bezahlen müssen.
  • Natürlich wird Ihr Sachbearbeiter versuchen, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Wenn Sie einen Führerschein haben und selbst fahren können, dann wird das auch von Ihnen erwartet. In diesem Fall würde das Jobcenter Ihnen lediglich die Kosten für einen geliehen Umzugswagen erstatten. Auch hier dürfen Sie ohne Zustimmung des Amtes keinen Vertrag abschließen - Sie müssen dem Jobcenter zunächst drei Angebote verschiedener Autovermietungen vorlegen.
  • Ebenso ist es, wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen dürfen - weil Sie zum Beispiel nicht allein fahren können. Auch hier dürfen Sie nicht selbst entscheiden, welches Unternehmen Ihren Umzug durchführen soll. Sie müssen, wie auch beim Mietwagen, zunächst drei Angebote einholen, die Sie dem Jobcenter vorlegen können.

Gar nicht so einfach, oder? Doch lassen Sie sich nicht abschrecken, das Geld steht Ihnen schließlich zu. Planen Sie Ihren Umzug in aller Ruhe, mieten Sie niemals zu vorschnell eine Wohnung - lassen Sie sich Zeit. Viel Glück bei Ihrer Wohnungssuche!

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