- 30.08.2011 Sabine Sanftleben
- Umzugskisten
- Umzugswagen (oder Umzugsunternehmen)
- fleißige Helfer
Sie haben eine neue - und schöne - Wohnung gefunden? Dann denken Sie schon mal über den bevorstehenden Umzug nach.
Bereiten Sie Ihren Umzug vor
Beginnen Sie rechtzeitig mit den Vorbereitungen.
- Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit zum "Ausmisten" - bevor Sie also alles in Kisten verstauen, sollten genau überlegen, was Sie tatsächlich mit in Ihre neue Wohnung nehmen wollen. Vielleicht finden Sie noch ein paar Sachen, die Sie verkaufen können - versuchen Sie's über das Internet oder auf dem Flohmarkt. Das "extra" Geld können Sie bestimmt gut gebrauchen.
- Legen Sie einen genauen Termin für Ihren Umzug fest. Besorgen Sie sich ausreichend Kartons und beginnen Sie - ruhig schon frühzeitig - mit dem Packen. Denken Sie daran, dass Sie die Kisten später tragen müssen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Umzugswagen - oder um ein Umzugsunternehmen. Planen Sie Umzugshelfer mit ein - fragen Sie schon mal nach, wer Zeit (und Lust) hat, um Ihnen beim Umzug zu helfen.
Planen und organisieren
Denken Sie daran, Ämtern und Behörden Ihre neue Anschrift mitzuteilen.
- Melden Sie Ihren Internet- und/oder Telefonanschluss rechtzeitig um. Sollten Sie Zeitungen beziehen, dann vergessen Sie nicht, beim Verlag Ihre neue Adresse anzugeben. Denken Sie auch an Ihre Post - erteilen Sie einen Nachsendeauftrag. Sie können sich Ihre Post für sechs Monate - oder für ein ganzes Jahr - nachsenden lassen.
- Denken Sie an die Kosten - rechnen Sie vor Ihrem Umzug schon einmal genau nach, was der "Spaß" Sie kosten wird. Müssen Sie in Ihrer alten - oder neuen - Wohnung noch renovieren? Planen Sie auch das ein. Denken Sie daran, bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll zu erstellen, beziehungsweise erstellen zu lassen.
- Sie bekommen noch Ihre Mietsicherheit (Kaution) zurück? Wundern Sie sich nicht, wenn der Vermieter sich damit Zeit lässt - das darf er. Steht beispielsweise noch eine Nebenkostenabrechnung an, dann kann Ihr Vermieter das Geld bis zum Zeitpunkt der Abrechnung behalten - da kann schon mal ein Jahr vergehen.
Sie haben es geschafft? Glückwunsch! Sicher sind Sie froh, dass Sie den Umzug hinter sich haben. Vergessen Sie nicht, dass Sie noch zum Einwohnermeldeamt müssen.