Alle Kategorien
Suche

Umtausch ohne Kassenbon - das sollten Sie dabei beachten

Kulanzumtausch - oft nur nur mit Kassenbon.
Kulanzumtausch - oft nur nur mit Kassenbon.
Die Schuhe passen nicht richtig oder die Hose zwickt und Sie haben sich nun doch zum Umtauschen entschieden, doch der Kassenbon fehlt. Wie können Sie den Kauf trotzdem nachweisen?

Was Sie benötigen:

  • Kontoauszug
  • Zeugen

Viele Kunden befinden sich in dem Irrglauben, sie hätten ein generelles Umtauschrecht. Das haben Sie jedoch höchstens im Rahmen der Gewährleistung, also wenn die gekaufte Ware Mängel aufweist.

So gelingt der Umtausch auch ohne Kassenbeleg

  • Von Kaufhäusern oder großen Ladenketten wird oft ein Rückgaberecht innerhalb von zwei Wochen ab dem Kaufdatum eingeräumt, doch sind die Händler dazu nicht verpflichtet.
  • Wollen Sie solch einen Kulanzumtausch wahrnehmen, muss die Ware natürlich einwandfrei und unbenutzt sein. Die Etiketten sollten nicht entfernt worden sein und auch die Verpackung müssen Sie wieder abgeben.
  • Die Fristen für diese Art von Rückgaberecht sind unterschiedlich, in der Regel beträgt die Frist zwei Wochen. Schreibt der Händler keine Frist vor, können Sie auch nach dem Verstreichen eines wesentlich längeren Zeitraums einen Umtauschversuch starten.
  • Ein Umtausch aus Kulanz findet zu den Regeln des Verkäufers statt, deshalb ist ein Kassenbon in der Regel notwendig. 

Kassenbon unleserlich: So können Sie Gewährleistungsansprüche nachweisen

  • Wenn ein Kassenbon auf Thermopapier ausgedruckt wird, ist er oft schon nach kurzer Zeit nicht mehr lesbar. Liegt er etwa in der Sonne, kann das innerhalb weniger Tage passieren. Dann haben Sie zwar keinen Bon mehr, einen Kaufnachweis können Sie jedoch auch auf andere Art erbringen.
  • Zumindest Gewährleitungsansprüche dürfen nicht an einen Kassenbon geknüpft werden, denn die Gewährleistung lässt sich nicht beschränken. Der Kassenbon macht es lediglich leichter einen Beweis zu erbringen, aber er ist nicht unbedingt notwendig.
  • Relativ einfach gelingt der Nachweis, wenn Sie Ihre Waren mit einer EC- oder Kreditkarte bezahlt haben. Die Ware selbst wird auf dem Kontoauszug zwar nicht beschrieben, doch der Kaufpreis und das Kaufdatum sind nachvollziehbar.
  • Sie können den Kauf aber auch nachweisen und zwar wenn Sie dabei jemand begleitet hat, der nun als Zeuge fungieren kann. Natürlich sind Zeugen, mit denen Sie nicht verwandt sind, glaubwürdiger, als der Ehepartner oder Geschwister.

Wenn Sie sich beim Kauf nicht sicher sind, ob die Ware das Richtige für Sie ist, dann kaufen Sie besser in einem Geschäft, dass Ihnen ein Rückgaberecht einräumt.

Teilen: