Umsatzsteuernummer für Unternehmer beantragen - so gehen Sie vor

Umsatzsteuernummer für Unternehmer - es gibt Einiges zu beachten. Umsatzsteuernummer für Unternehmer - es gibt Einiges zu beachten.
Wer sich selbständig und ein Geschäft aufmachen möchte, benötigt dafür eine Umsatzsteuernummer. Allerdings gibt es hierbei auch noch vom Gesetzgeber veranlasste Unterschiede.
Christoph Weber
14.01.2011 Christoph Weber
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände

Unternehmer benötigen eine Umsatzsteuernummer

  • Der Gesetzgeber hat seinerzeit veranlasst, dass jede Person, die ein Geschäft aufmachen oder ein Unternehmen gründen will, für die Korrespondenz mit dem Finanzamt eine Umsatzsteuernummer benötigt. Damit wird gewährleistet, dass im Schriftverkehr der Unternehmer anhand dieser Nummer sofort eindeutig erkannt werden kann.
  • Doch es gibt auch noch eine spezielle Umsatzsteuer-ID-Nummer, welche nicht mit der Umsatzsteuernummer übereinstimmt. Diese zweite Nummer benötigt der Unternehmer bei geschäftlichen Aktivitäten mit anderen Unternehmen im Ausland.
  • Wer allerdings als Kleinunternehmer im vergangenen Jahr nicht mehr als 17.500,- Euro und im laufenden Jahr unter 50.000,- Euro verdient, kann sich aufgrund von § 19 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreien lassen. Allerdings hat er dann aber nicht das Recht, für seine Tätigkeiten eine Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen und diese zu kassieren.
  • Eine Umsatzsteuer-ID-Nummer kann bei der Bundesfinanzverwaltung persönlich, per Post oder online angefordert werden. Hierfür muss der Antragsteller den Namen und die Anschrift seines Finanzamts sowie seine Steuernummer angeben. Wer Freiberufler oder Einzelunternehmer ist, muss dann noch seine persönlichen Daten angeben. Bei größeren Unternehmen muss noch die Unternehmensform mit der Adresse angegeben werden. Innerhalb weniger Tage bekommt der Antragsteller seine Umsatzsteuernummer per Post zugesandt.
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