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Umsatzsteuererklärung für Photovoltaik-Anlage - so geht's als Privatmann

Eine Photovoltaikanlage verlangt die regelmäßige Steueranmeldung.
Eine Photovoltaikanlage verlangt die regelmäßige Steueranmeldung.
Wenn Sie als Privatmann auf Ihrem Hausdach eine Photovoltaikanlage zur Einspeisung in das örtliche Stromnetz nutzen wollen, kommen auf Sie regelmäßige Aufgaben hinsichtlich der Steuerermittlung zu. Sie erzielen Einkünfte als Unternehmer, die Sie vom Energieversorger mit Umsatzsteuer in vereinbarten Zyklen erhalten, sodass Sie vom Gesetzgeber verpflichtet werden, eine regelmäßige Umsatzsteuererklärung bzw. Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abzugeben.

Was Sie benötigen:

  • Photovoltaikanlage
  • Einspeisevergütungsvertrag mit Stromanbieter
  • Umsätze
  • Bankbelege
  • Eingangsrechnungen
  • Steuerkenntnisse
  • Elsterprogramm
  • Kenntnisse zur Ermittlung der Umsatzsteuer

Elster-Programm zur Umsatzsteuererklärung für Photovoltaikanlage downloaden

  • Das Finanzamt bietet Ihnen als Steuerpflichtiger über das Internet die Möglichkeit der kostenlosen, papierlosen Meldung der Umsatzsteuererklärung mithilfe einer speziellen Softwarelösung. Die Handhabung und Vorgehensweise mit dem Elsterformular ist relativ einfach.
  • Mit der beschriebenen Anleitung zu Download und Installation haben Sie dann für sich zu Hause die nötige Grundvoraussetzung zur Übertragung der Umsatzsteuererklärung geschaffen.
  • Ab dem 01. Januar 2013 kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung jedoch nur noch mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Es wird daher dringend empfohlen, das elektronische Zertifikat baldmöglichst über das Elster-Onlineportal zu beantragen.
  • Nach Eingabe und Überprüfung der steuerrelevanten Daten haben Sie die Möglichkeit, ein Übertragungsprotokoll für Ihre Akten auszudrucken.  
  • Ihre fällige Umsatzsteuer wird im Formular bereits um die angegebene Vorsteuer (aus abzugsfähigen Eingangsrechnungen für den Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage) gekürzt.
  • Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Rechnungen für den Vorsteuerabzug auch tatsächlich vorliegen.
  • Tragen Sie auf dem Umsatzsteuer-Formular zunächst Ihre benötigten Stammdaten in einen Informationsblock, dann anschließend Ihre steuerpflichtigen Umsätze (netto) zum Steuersatz von (z. Zt. 19 %) in die Zeilen-Nummer 81 ein.
  • Bei entsprechender Gewerbeanmeldung (ohne Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung) können Sie jetzt unter der Zeilen-Nummer 66 die abziehbare Vorsteuersumme eintragen. So erhalten Sie problemlos den verbleibenden Betrag zur Umsatzsteuer-Vorauszahlung.
  • Sie haben aber grundsätzlich bei Ihrer Anmeldung zur Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen Tätigkeit an Ihr zuständiges Finanzamt das Wahlrecht der Regelbesteuerung bzw. die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, wenn Ihre Umsatzgrenze von jährlich 17 500,00 Euro eingehalten wird. In diesem Falle müssten Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Der Nachteil wäre allerdings, dass Sie auch die Vorsteuer aus Installation usw. der Photovoltaikanlage nicht ansetzen könnten.
  • Zur Vereinfachung beim Ausfüllen der Steuerformulare wird empfohlen, eine gesonderte Aufstellung über die Einzelbeträge der eingegangenen Einspeisevergütung und der zum Ansatz kommenden Eingangsrechnungen (Betriebsausgaben für Verwaltungsarbeiten, Reparatur etc.) anzufertigen.

Zeitlicher Ablauf der Steueranmeldungen und Zahlungsmodus

  • In den ersten zwei Betriebsjahren während der Betreibung einer Photovoltaikanlage sind Sie verpflichtet, für jeden Kalendermonat eine elektronische Umsatzsteuervoranmeldung, und zwar bis spätestens zum 10. des Folgemonats, abzugeben.
  • Aus wichtigen Gründen könnten Sie allerdings eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragen.
  • Nach Ablauf dieser Frist haben Sie auf Antrag eine Möglichkeit, den Abgabezeitraum unter festgelegten Bedingungen auf vierteljährlich umstellen zu lassen. Maßgeblich hierfür ist eine geringe Vorjahreszahllast, die jedoch abzuklären ist.
  • Sie sparen sich ferner Zeit, wenn Sie gegenüber dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung der Umsatzsteuerforderung ausstellen.
  • Bei der ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen sowohl die Rechnung der Photovoltaikanlage als auch der Stromeinspeisevertrag eingereicht werden.
  • Außer den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verlangt das Finanzamt noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung, die mit den zusammenaddierten Meldungen übereinstimmen sollte. Sollten sich im Laufe des Jahres Berichtigungen ergeben haben, kann eventuell ein Erstattungsanspruch auftreten.

Wenn Sie sich die Bearbeitung der Einkommensteuerveranlagung aufgrund der Photovoltaikeinnahmen nicht zutrauen, sollten Sie diese Aufgabe dem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein überlassen. Diese Fachkräfte kennen die Handhabung der jährlichen Abschreibung und weiterer steuermindernder Anrechnungsmöglichkeiten.

Alle Angaben: Stand Oktober 2012

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