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Ummeldung nach der Heirat - daran sollten Sie denken

Gemeinsame Ummeldung nach Heirat.
Gemeinsame Ummeldung nach Heirat.
Die Ummeldung nach der Heirat sollte auch im Hochgefühl des Glücks nicht vergessen werden. Denn verpasst man diese Formalität kann man sich unnötigen Ärger einhandeln.

Was Sie benötigen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Personalausweis und Reisepass
  • Führerschein

Um auch alle Formalitäten nach der Heirat zu erledigen, sollte man so schnell wie möglich seine Ummeldung durchführen.

Einwohnermeldeamt und Führerschein

  • Der erste Weg ist das Einwohnermeldeamt. Hier erfolgt die namentliche Ummeldung als auch die - falls notwendig - Änderung der Adresse. Die Änderungen werden entsprechend in den Personalausweis und in den Reisepass eingetragen.
  • Dazu ist es notwendig, dass Sie sowohl Ihre Geburtsurkunde und Ihre Eheurkunde vorlegen.
  • Danach sollten Sie auch nicht vergessen, die Änderungen im Führerschein vornehmen zu lassen, um bei eventuellen Kontrollen sich unnötigen Ärger zu ersparen.

Arbeitgeber und Krankenversicherung

  • Um alle Ummeldungen ordungsgemäß durchzuführen, empfiehlt es sich, dass Sie sich für beide Partner getrennt eine Liste erstellen, wo eine Veränderung zu melden ist.
  • Nach der erfolgten Ummeldung beim Einwohnermeldeamt müssen Sie auch den Arbeitgeber über Ihre Heirat informieren.
  • Zeitnah sollten Sie auch Ihr kontoführendes Institut von Ihrer Heirat in Kenntnis setzen.
  • Auch die Krankenversicherung sollte über die Heirat informiert werden.

Ummeldung nach Heirat bei Vermieter

  • Unabdinglich ist es auch den Vermieter über die Heirat in Kenntnis zu setzen, auch wenn Sie schon bereits vor der Ehe zusammen gewohnt hat.
  • Damit in Zusammenhang steht auch die Information des Energie- und Wasserversorgers.
  • Auch die Telekommunikationsanbieter sollten die Änderungen von Ihnen erfahren. Dazu gehören Festnetz- und Mobilfunkanbieter, bei denen man einen Vertrag abgeschlossen hat. Ist das Fernsehen mit einem zentralen Versorger verbunden, muss auch dieser über die Veränderung Bescheid wissen.
  • Das gilt auch für die GEZ.

Ummeldung bei den Versicherungen

  • Haben Sie all Ihre Versicherungen bei einem Unternehmen, stellt dies kein Problem dar. Sie wenden sich an Ihren zuständigen Vertreter und teilen ihm die Veränderung mit.
  • Verfahren Sie ebenso, wenn Sie bei verschiedenen Unternehmen versichert sind. Es empfiehlt sich aber hier, einen Kontoauszug zur Hilfe zu nehmen um keine Versicherung zu vergessen, da es auch oft unterschiedliche Abbuchungsmodalitäten gibt.
  • Dies ist auch ein geeigneter Zeitpunkt, um vorhandene Versicherungen zu überprüfen, um nicht doppelt versichert zu sein.
  • Sich einen sogenannten Laufzettel anzufertigen, hat sich als sehr hilftreich erwiesen, da die Veränderungen sehr breit gefächert sind und manch eine notwendige Ummeldung durch den Glücksrausch nach dem Hochzeitsfest nicht beachtet wird.

Gehen Sie so strukturiert vor, sollten Sie die Aufgaben schnell und vollständig erledigen können.

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