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Was bedeutet kurativ?

Was bedeutet kurativ?2:14
Video von Heike Kadereit2:14

Auf Ihrer ärztlichen Überweisung wurde kurativ angekreuzt? Was will der ausstellende Arzt damit ausdrücken? Und fallen bei einem derartigen Schein weitere Kosten an? Wenn man nicht genau weiß, was der Begriff bedeutet, kann man ob einer Überweisung durchaus nervös werden, dabei ist “kurativ” eigentlich ein gutes Zeichen.

Wann kreuzt ein Arzt “kurativ” an?

Der Begriff “kurativ” kommt aus dem Lateinischen und bedeutet auf deutsch “heilend”.

Wenn auf Ihrem Überweisungsschein das Kästchen “kurativ” angekreuzt ist, bedeutet das, dass bei Ihnen eine Krankheit bzw. eine Verletzung festgestellt wurde. Mithilfe eines entsprechenden Facharztes wird jedoch Ihre vollständige Genesung als möglich erachtet und ist das Ziel dieser Überweisung.

Wenn Sie also eine Überweisung von Ihrem Hausarzt erhalten, auf der dieser “kurativ” angekreuzt hat, ist das ein gutes Zeichen. Der ausstellende Arzt sieht zwar weiteren Behandlungsbedarf durch einen Facharzt, Ihrer vollständigen Genesung steht dabei in der Regel aber nichts im Wege.

Was ist der Unterschied zwischen kurativ und präventiv?

Auf dem ärztlichen Überweisungsträger finden Sie direkt neben dem Kästchen “kurativ” eine weitere Ankreuzoption, die mit dem Begriff “präventiv” beschriftet ist.

Präventiv bedeutet vorsorglich. Ist auf Ihrer Überweisung also dieses Kästchen angekreuzt, sollen Sie zu einem Facharzt, bevor eine Krankheit eintritt. Im Gegensatz dazu wird das Kästchen mit dem Wort “kurativ” angekreuzt, wenn Sie an einen Facharzt überwiesen werden, nachdem die Krankheit bereits eingetreten ist.

Das kann leicht an einem einfachen Beispiel veranschaulicht werden:

Sie gehen (hoffentlich) einmal im Jahr zum Zahnarzt zur Kontrolle. Das ist präventiv. Entdeckt Ihr Zahnarzt bei solch einer Untersuchung etwas, von dem er der Meinung ist, dass sich das ein Kieferchirurg anschauen sollte, wird er Sie an einen überweisen. Auf der Überweisung würde er in diesem Fall “kurativ” ankreuzen, da er der Meinung ist, dass der Facharzt-Kollege Ihnen helfen kann und Sie, durch seine Hilfe, zahntechnisch gesehen wieder vollkommen gesund werden.

Fällt bei einer kurativen Überweisung eine Praxisgebühr an?

Bei einer kurativen Überweisung fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die von 2004 bis Ende 2012 erhobene Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal wurde zum 1. Januar 2013 ersatzlos abgeschafft, wodurch Sie sich bei einer Überweisung auch hierüber keine Gedanken mehr machen müssen. Sie können die Überweisung also aus finanzieller Sicht bedenkenlos annehmen und den entsprechenden Facharzt aufsuchen

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