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Überweisung rückgängig machen - bei der Sparkasse geht's so

Überweisungen lassen sich schlecht rückgängig machen.
Überweisungen lassen sich schlecht rückgängig machen. © KFM / Pixelio
Schnell ist es passiert: Es unterläuft Ihnen ein Tippfehler oder Sie haben aus Versehen zweimal überwiesen - aber wie können Sie die fehlerhafte Überweisung bei der Sparkasse rückgängig machen?

Eine Überweisung per Stornierung rückgängig machen

  • Eine selbst aufgegebene Überweisung lässt sich leider nicht so einfach rückgängig machen wie eine Lastschriftbuchung, auch nicht bei der Sparkasse. Eine Lastschriftbuchung von Ihrem Girokonto können Sie ganz einfach rückgängig machen: Betreiben Sie Onlinebanking, gibt es bei der Sparkasse einen eigenen Link zum Zurückgeben der Buchung. Sonst gehen Sie einfach zum Schalter.
  • Eine Überweisung aber lässt sich am ehesten rückgängig machen, wenn Sie sofort einen Mitarbeiter der Sparkasse kontaktieren. Ist die Überweisung nämlich noch nicht ausgeführt worden, kann sie noch ohne Probleme storniert werden. Hier ist also Schnelligkeit gefragt. Gehen Sie sofort in die Filiale oder kontaktieren Sie einen Mitarbeiter über den entsprechenden Link beim Onlinebanking.

Wenn Ihre Überweisung die Sparkasse schon verlassen hat

  • Kann Ihre Überweisung nicht mehr storniert werden, bleibt bei einem Schreibfehler oder Zahlendreher zu hoffen, dass es die entsprechende Kombination mit dem Empfängernamen gar nicht gibt. Dann wird die überwiesene Summe automatisch auf Ihr Konto rückgebucht.
  • Ist der schlimmste Fall eingetreten und das Geld ist auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben worden, muss der Empfänger mit einer Rückbuchung des Geldes auf Ihr Konto einverstanden sein. Die Sparkasse ist verpflichtet, den Empfänger ausfindig zu machen, lässt sich das aber mit bis zu 35 € bezahlen. Nur Beträge ab 15.000 € können von der Bank selbst zurückgebucht werden, natürlich auch gegen Gebühr.
  • Hat der Empfänger das überwiesene Geld zu Unrecht erhalten und ist nicht freiwillig bereit, es Ihnen zurückzuüberweisen, dann bleibt Ihnen leider nur noch der Rechtsweg. Und das wird wiederum Kosten nach sich ziehen.
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