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Überweisung durch den Hausarzt - so funktioniert's

Vom Hausarzt richtig überweisen lassen.
Vom Hausarzt richtig überweisen lassen.
Gerade im Rahmen eines Hausarztvertrages ist es wichtig, dass Sie einen Hausarzt haben, bei dem alle Fäden zusammenlaufen, um doppelte Untersuchungen zu vermeiden. Aus diesem Grund sollten Sie sich auch, wenn Sie zu einem Facharzt müssen, eine Überweisung vom Hausarzt holen.

Überweisung durch Hausarzt richtig holen

Bei einer Überweisung (auch Überweisungsschein genannt) handelt es sich um ein Formular, auf dem Sie Ihr Hausarzt gezielt zu einem Arzt einer anderen Fachrichtung (zum Beispiel Orthopädie, Urologie, Kardiologie, Gynäkologie u. a.) schickt.

  • Bei Vorlage des Überweisungsscheins vom Hausarzt müssen Sie die Praxisgebühr beim Facharzt nicht mehr bezahlen, da Sie diese ja schon beim Hausarzt entrichtet haben (außer Sie sind von der Praxisgebühr befreit).
  • Sollten Sie ohne Überweisung zum Facharzt gehen, müssen Sie die 10 Euro Praxisgebühr bei diesem bezahlen, haben aber oftmals die Möglichkeit, sich eine Überweisung vom Facharzt zum Hausarzt geben zu lassen. Allerdings entfällt dann die Mitteilungspflicht des Facharztes gegenüber dem Hausarzt und es kann zu einem Informationsdefizit kommen!
  • Ihr Hausarzt wird auf dem Überweisungsschein die genaue Fachrichtung angeben (z. B. Orthopädie). Sie können dann zu jedem Orthopäden gehen, d. h. die Überweisung gilt nur für die Fachrichtung, nicht für einen ganz speziellen Arzt.
  • Schildern Sie Ihrem Hausarzt genau Ihre Beschwerden, so dass er Sie gezielt zu in Ihrem Fall besten Facharzt schicken kann (bei Rückenschmerzen wäre beispielsweise eine Überweisung zum Orthopäden, Neurochirurgen oder auch Rheumatologen denkbar).
  • Ihr Hausarzt wird dann auf der Überweisung dem weiterbehandelnden Kollegen die nötige Information und auch eine genaue Fragestellung mitteilen. Damit können und sollen doppelt durchgeführte Untersuchungen verhindert werden.
  • Ihr Hausarzt kann auf der Überweisung "Mit- oder Weiterbehandlung" ankreuzen. Das bedeutet, dass die weiterführende Diagnostik und Therapie durch den Facharzt in die Wege geleitet wird. Alternativ dazu kann Ihr Hausarzt auch "Konsiliaruntersuchung" vermerken. Dann wird vom Facharzt nur eine bestimmte Leistung erbracht, z. B. eine Magen- oder Darmspiegelung. Die weitere Therapie wird dann wieder vom Hausarzt durchgeführt.

Aus Sicht eines Hausarztes kann ich Ihnen nur dringend raten, von der Überweisung Gebrauch zu machen. Falls nicht, können dadurch Informationslücken entstehen, die dann doppelte Untersuchungen nach sich ziehen oder sich beim Erstellen von Befundberichten für einen Kurantrag oder Rentenantrag nachteilig für Sie auswirken.

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