Wer sein Haus veräußert, sollte ein Übergabeprotokoll anfertigen, damit der Käufer später möglichst wenige Ansprüche gegen den Verkäufer durchsetzen kann. Die Form eines Übergabeprotokolls ist dabei grundsätzlich frei, da es keine gesetzliche Grundlage gibt, die ein Übergabeprotokoll vorschreibt. Deswegen sollte ein Verkäufer selber ein Übergabeprotokoll anfertigen und dabei versuchen, eine Balance zwischen dem Aufführen von wichtigen Daten und einem möglichst kurzen Protokoll zu halten.
- 21.02.2011 Eike Tobe
- Als Verkäufer sollten Sie das Übergabeprotokoll vorbereiten, da Sie auch die Person sind, die den größten Vorteil hieraus zieht. Lassen Sie sich nicht darauf ein, dass der Käufer Ihnen mündlich bescheinigt, dass das Haus in Ordnung sei. Dies gibt Ihnen keine Sicherheit, sollte es doch noch zu Streitigkeiten führen.
- Haben Sie ein Übergabeprotokoll angefertigt, sind Sie von allen Ansprüchen auf Mängelbeseitigung befreit, die in dem Protokoll als mängelfrei bescheinigt wurden. Die einzige Ausnahme hiervon sind Ihrerseits arglistig verschwiegene und versteckte Mängel.
Das Übergabeprotokoll vorbereiten
- Am besten ist es, jeweils nur die Überschriften zu den einzelnen Absätzen aufzuschreiben und danach etwas Platz für handschriftliche Eintragungen zu lassen. So können Sie vor Ort die Vorlage entsprechend anpassen.
- Das erste, was auf einem Übergabeprotokoll zu lesen sein sollte, sind die anwesenden Personen mit den zuordnenden Bezeichnungen „Verkäufer“ und „Käufer“. Um ganz sicher zu gehen, können Sie noch einen „Zeugen“ mitnehmen – z.B. Ihren Makler – der im Nachhinein die Korrektheit des Protokolls bescheinigen kann.
- Als Nächstes sollten Sie die genaue Adresse des Hauses aufführen sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe.
- Den größten Teil eines jeden Übergabeprotokolls nimmt die Mängelliste ein, also die Probleme innerhalb der Wohnung, die Sie als Verkäufer noch beheben müssen, bevor der Käufer die Wohnung in Empfang nimmt. Bauen Sie hierfür am besten eine Möglichkeit ein, sofort neben der Überschrift entweder „Keine Mängel“ oder „Folgende Mängel:“ anzukreuzen. Nur falls Sie Mängel vorfinden, sollten Sie nun Raum für Raum eintragen, was noch gemacht werden muss. Lassen Sie dahinter am besten noch Platz für Bemerkungen zu den Mängeln.
- Da mit der Übergabe zumeist auch gleich die notwendigen Schlüssel übergeben werden, schreiben Sie in das Protokoll, wie viele Schlüssel welcher Art (Wohnungs-, Keller-, Haustür-, Briefkastenschlüssel usw.) Sie übergeben. Bestätigen Sie außerdem, dass Sie als Verkäufer damit alle Schlüssel, die Sie besitzen, übergeben haben.
- Nun sollten Sie noch einige Zeilen für Zählerstände aller Versorger, also Strom, Wasser und Gas, einfügen und hier die Kennnummern der Zähler, sowie den Stand und die Einheit aufführen. Nur so können Sie später die Kosten mit Ihrem Käufer fair aufteilen, wenn dieser die Abrechnung für den Zeitraum erhalten hat, in dem Sie beide das Haus genutzt haben.
- Als Letztes sollten Sie Platz lassen, damit jeder Beteiligte das Übergabeprotokoll unterschreiben kann.
Das praktische Vorgehen im Haus
- Verabreden Sie sich zu einem festen Zeitpunkt mit dem Käufer und einem Zeugen vor Ort. Nehmen Sie drei Exemplare Ihres Übergabeprotokolls mit, in das Sie schon die Beteiligten, den Ort und das Datum eingetragen haben.
- Wenn alle Personen anwesend sind, bitten Sie den Käufer des Hauses, Ihnen zu bescheinigen, dass die Wohnung mängelfrei ist. Hierzu gehen Sie einmal durch alle Räume. Sollte es keine Mängel geben, kreuzen Sie dies an, ansonsten schreiben Sie die Mängel möglichst genau auf und geben Sie auch eine Beschreibung, wie und wann diese entfernt werden.
- Danach lesen Sie die Zählerstände ab und übergeben alle Schlüssel.
- Sollte keine Seite Bemerkungen anfügen wollen, lassen Sie alle Beteiligten drei Exemplare unterschreiben und händigen Sie je dem Zeugen und dem Käufer ein Exemplar aus. Ein Protokoll behalten Sie selber für Ihre Unterlagen.