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Über den Energieverbrauchskennwert die Kosten für Energie ermitteln

Der Energieverbrauchskennwert lässt nur ungefähre Rückschlüsse auf die Energiekosten zu
Der Energieverbrauchskennwert lässt nur ungefähre Rückschlüsse auf die Energiekosten zu
Der Energieverbrauchskennwert kann Ihnen nicht genau verraten, welche Kosten für Energie auf Sie zukommen werden. Er bietet Ihnen aber einen Anhaltspunkt, den Sie unbedingt beachten sollten.

Wissenswertes zum Energieverbrauchskennwert

Der Wert gibt lediglich Auskunft über den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes, Rückschlüsse auf eine einzelne Wohneinheiten sind daher unmöglich. Wenn Sie ein ganzes Haus mieten oder kaufen, sind Rückschlüsse auf künftige Kosten möglich.

  • Der Energieverbrauchskennwert wird nach der Energieeinsparverordnung 2007 für Wohngebäude auf die Gebäudenutzfläche bezogen. Diese Kenngröße bezieht sich auf das beheizte Volumen des Gebäudes, umgerechnet auf die Gebäudefläche. Der Wert wird in den Energieausweis eingetragen.
  • Für die Berechnung fließt der tatsächliche Energieverbrauch in den letzen drei Jahren ein. Wenn Sie Rückschlüsse auf den zukünftigen Energieverbrauch machen wollen, müssen Sie wissen, ob das Gebäude in den letzten drei Jahren bewohnt war. Gab es einen längeren Leerstand, können Sie keine Rückschlüsse ziehen. Es wird zwar versucht, eine sogenannte Normnutzung zu berechnen, aber bei einem Gebäude, das nicht bewohnt worden ist, kann nicht mit einem sinnvollen Wert gerechnet werden.
  • Die Erzeugung von warmem Wasser kann in die Berechnung mit einfließen, muss aber nicht. Da Vermieter und Verkäufer bestrebt sind, einen niedrigen Energiebedarf auszuweisen, sollten Sie damit rechnen, dass nur der Energiebedarf für die Heizung berücksichtigt wird.
  • Der tatsächliche Verbrauch der letzten drei Jahre wird, wie es die VDI 3807 (2013) vorschreibt, auf ein durchschnittlich herrschendes Klima umgerechnet. Das von Vermietern oder Verkäufern angeführte Argument, dass die "kalten Winter der letzen Jahre" zu berücksichtigen sind, ist unzutreffend.

Da es nur einen Anspruch auf einen Energieausweis gibt, ist der Energieverbrauchskennwert oft der einzige Weg etwas über die Kosten für Energie zu erfahren. Er gibt nur unzulänglich Auskunft, versuchen Sie daher Einblick in die Rechnungen der letzen Jahre zu bekommen. Diese sind ein besserer Anhaltspunkt für die Energiekosten.

Rückschlüsse auf künftige Kosten

Versuchen Sie die angesetzte Gebäudenutzfläche herauszufinden. Falls dies nicht möglich ist, setzen Sie die komplette beheizbare Fläche des Hauses für die Berechnung an.

  1. Multiplizieren Sie diese Fläche mit dem Energieverbrauchskennwert. So erhalten Sie einen durchschnittlichen Energieverbrauch in kWh, der durch die Klimabereinigung verfälscht ist.
  2. Um aus dem so ermittelten Wert einen Rückschluss auf die Kosten zu ziehen, müssen Sie die aktuellen Kosten für die Energie erfragen. Die Anbieter von Gas oder Fernwärme nennen Ihnen den Preis je KWh, auf den Gasrechnungen steht manchmal nur der Preis je m³. Heizöl hat einen Heizwert von etwa 11 kWh pro Liter. Sie müssen den Literpreis durch 11 dividieren, um die Kosten je kWh beim Heizöl zu berechnen.
  3. Wenn Sie den errechneten durchschnittlichen Energieverbrauch mit den Energiekosten pro kWh multiplizieren, bekommen Sie einen Anhaltspunkt für die jährlichen Energiekosten.

Wenn Sie keine anderen Angaben haben, handelt es sich meist nur um die Kosten für die Heizung. Betrachten Sie die errechnete Größe als das absolute Minimum. Sie werden vermutlich deutlich höhere Kosten haben. Machen Sie sich nichts vor. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kosten geringer sind, ist sehr gering. Mehr als diesen Anhaltspunkt über den Minimalverbrauch kann der Energieverbrauchskennwert nicht liefern. In Ermangelung anderer Daten ist dies besser als nichts.

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