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UDK Berlin - so können Sie Gast- oder Nebenhörer werden

Künstlerische Studiengänge an der UDK studieren
Künstlerische Studiengänge an der UDK studieren © xm318 / Pixelio
Kaum eine künstlerische Hochschule ist so beliebt wie die UDK in Berlin. Wenn Sie auf regulären Wege dort keinen Studienplatz bekommen haben, können Sie sich jedoch als Gast- oder Nebenhörer anmelden. Dies ist einfach und bietet Ihnen einen tollen Einblick in die Hochschule.

Die UDK auch ohne Prüfung erleben

Die größte Hürde für ein Studium an der UDK in Berlin ist die Aufnahmeprüfung.

  • Sehr viele Kreative wünschen sich nichts sehnlicher als ein Studium an der UDK Berlin. Denn die Universität der Künste gilt als eine der einflussreichsten Hochschulen für bildende und darstellende Künste sowie Gestaltung und Musik.
  • Wenn Sie jedoch an der Aufnahmeprüfung gescheitert sind, ist dies kein Grund zum Verzweifeln. Denn Sie können dennoch an den Lehrveranstaltungen teilnehmen und somit wichtige Informationen für Ihre künstlerische Arbeit sammeln. 
  • Grundsätzlich wird dabei zwischen Gast- und Nebenhörer unterschieden. Gasthörer sind Personen, die an keiner anderen Hochschule oder Universität in Deutschland eingeschrieben sind. Nebenhörer besitzen bereits einen Studienplatz an einer anderen Uni und müssen somit auch keinen extra Studienbeitrag zahlen.

In Berlin künstlerische Studiengänge nebenbei studieren

Wenn Sie einige Lehrveranstaltungen an der UDK Berlin interessieren, können Sie dies auch tun, wenn Sie kein regulärer Student an der Hochschule sind.

  • Drucken Sie sich hierfür den Antrag als Gasthörer oder Nebenhörer aus. Diesen füllen Sie aus und reichen ihn beim entsprechenden Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.
  • In beiden Fällen können Sie keine Prüfungen ablegen, sondern lediglich an den Lehrveranstaltungen teilnehmen.
  • Besondere Voraussetzungen für Gasthörer sind, dass Sie eine Einwilligung des jeweiligen Dozenten benötigen, die Sie persönlich einholen müssen. Diese muss Ihren Antrag unterschreiben. Für Nebenhörer gilt diese Regelung nicht.
  • Außerdem müssen Sie als Gasthörer pro Semesterwochenstunde 15 Euro Studiengebühr bezahlen. Diesen Betrag können Sie direkt an die im Antrag angegebene Kontonummer überweisen oder bar an der Kasse der Technischen Universität Berlin in der Straße des 17. Juni 135 in 10623 Berlin bezahlen. 
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