- 28.02.2011 Roswitha Gladel
- Kentnisse
- Terminvereinbarung
- Tageszulassung (bei starker Überschreitung)
Folgen, wenn der TÜV verpasst wurde
- Wann die nächste Hauptuntersuchung, im Volksmund TÜV genannt, fällig ist, entnehmen Sie den Kraftfahrzeugpapieren oder der Plakette, die auf dem Nummernschild Ihres Fahrzeuges ist. (Die Jahreszahl steht in der Mitte, die 12, die oben steht, gibt den Monat des Ablaufs an.)
- Welche Folgen die Überschreitung des TÜV-Termins hat, kommt darauf an, wie lange der Termin überfällig ist.
- Prinzipiell darf der Termin nicht mehr überschritten werden. Eine Schonfrist, die es früher mal gab, ist heute nicht mehr vorgesehen.
- Bei einer Überschreitung von bis zu 4 Monaten wird ein Bußgeld von 15 € fällig, im 4. bis 8. Monat sind es schon 25 €. Ab dem 8. Monat wird es richtig unangenehm, denn das Bußgeld steigt auf 40 € und es werden 2 Punkte in Flensburg fällig.
- Bedenken Sie, dass Sie bei jeder Kontrolle erneut zahlen müssen und auch die Punkte dazukommen. Sie erkaufen sich durch die Zahlungen keine Verlängerung des Termins.
Vorgehen, wenn der Termin zur HU verstrichen ist
- Bei einer nur kurzfristigen Überschreitung vereinbaren Sie umgehend einen Termin beim TÜV oder der Dekra. Sollten Sie in eine Kontrolle kommen, können Sie dann sogar auf Kulanz hoffen.
- Ist der Termin deutlich überschritten, sollten Sie überlegen, ob Sie eine Tageszulassung für die Fahrt zum TÜV beantragen, statt ein hohes Bußgeld zu riskieren und eventuell wegen Ihres Punktekontos ein Fahrverbot zu riskieren.
- Bedenken Sie, dass eine Vorführung beim TÜV nicht unbedingt zur Erteilung einer Prüfplakette führen muss. Es könnte sein, dass Sie noch etwas nachbessern müssen, bevor Sie die HU bestehen. Das kann zu einer zusätzlichen Überschreitung des Termins führen.
Vergessen Sie nie, dass der TÜV zu Ihrer eigenen Sicherheit besteht und die Termine für die Untersuchungen wichtig sind.