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TÜV: Felgen eintragen lassen - das ist zu beachten

TÜV: Felgen eintragen lassen - das ist zu beachten2:11
Video von Anna Schmidt2:11

Sie haben neue Felgen und glauben, diese beim TÜV eintragen lassen zu müssen? Dann beachten Sie ein paar Dinge, damit der Prüfer auch sein OK gibt!

Diese Felgen müssen Sie nicht beim TÜV eintragen lassen

Allgemein gilt, dass Felgen, die eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) besitzen, eintragungsfrei sind. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Felgen auch für den Wagen zugelassen sind. Schauen Sie dazu auf die Herstellerangaben.

Originalfelgen vom Autohersteller passen natürlich auch auf Ihren Wagen und müssen nicht beim TÜV eingetragen werden. Diese sind manchmal sogar günstiger als Felgen anderer Hersteller. Fragen Sie bei einem Händler nach günstigen Angeboten.

So kommen Ihre Felgen durch den TÜV

Sollten Ihre Felgen nicht für Ihr Fahrzeug gedacht sein oder in ihrer Form oder Struktur verändert worden sein, dann müssen Sie auf jeden Fall zum TÜV und dort eine Einzelabnahme durchführen lassen. Bedenken Sie, dass diese Abnahme teuer ist und wenn Sie Pech haben, kein Eintragen in die Papiere erfolgt. Die besten Chancen haben Sie, wenn Sie Ihr Fahrzeug schon so vorbereiten und bearbeiten, dass der TÜV-Prüfer keine Beanstandungen findet.

  1. Schauen Sie, ob die Federn des Fahrwerks auch noch lang genug sind und dass der Wagen nicht zu tief liegt. Sollten die Reifen schon beim leichten Druck auf den Kotflügel den Radkasten berühren, dann müssen Sie neue Federn einbauen oder das Gewindefahrwerk verstellen.
  2. Die Felgen mit Bereifung dürfen nicht mehr aus dem Radkasten herausstehen. Sollte dies der Fall sein, dann müssen Sie unter Umständen verbaute Distanzscheiben entfernen oder den Kotflügel bördeln.
  3. Es gibt, je nach Fahrzeug, eine Maximalgröße, welche in Zoll angegeben ist. Diese Größe dürfen Ihre Felgen nicht überschreiten, da Sie die Lenkung dann nicht mehr vollständig einschlagen könnten und dies eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt.

Diese Felgen haben beim TÜV keine Chance

  • Sogenannte "Spinners", also Felgen, bei denen sich selbst im Stand der Außenteil weiterdreht, werden Sie auf keinen Fall vom TÜV eintragen lassen können. Diese sind definitiv nicht im Bereich der StVO zugelassen. Geben Sie also gar nicht erst Geld dafür aus.
  • Felgen, welche gar nicht zum Wagen passen, haben auch keine Chance. Es ist nicht erlaubt, die Bereifung eines Geländewagens auf einen Kleinwagen zu montieren, selbst, wenn diese beispielsweise von der Anzahl der Löcher her passen würde.