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Trennungsvertrag zur Scheidung entwerfen - so klappt's

Ein Trennungsvertrag erspart viel Ärger.
Ein Trennungsvertrag erspart viel Ärger.
Wenn Sie heiraten, können Sie schon im Voraus oder während der Ehe in einem Trennungsvertrag alle wichtigen Regelungen treffen, die im Fall einer Trennung bis zur Scheidung gelten. Während die wesentlichen Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen notariell beurkundet werden müssen, können Sie Absprachen über den Trennungsunterhalt oder das Umgangsrecht mit Kindern in dieser Zeit auch einfach privatschriftlich festlegen und damit Kosten sparen.

Regelungspunkte in einem Trennungsvertrag

  • Wenn Sie sich trennen, zieht normalerweise ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung aus und überlässt sie dem anderen zur weiteren Nutzung. Dann sind zumeist Regelungen über den gemeinsamen Hausrat, den Aufenthalt der Kinder und die Ausgestaltung des Umgangsrechts nötig. Außerdem stellt sich die Frage nach Unterhalt für die Kinder und den einen Ehegatten, bis im Zusammenhang mit der Scheidung eine Regelung für die anschließende Zeit getroffen wird.
  • Legen Sie am besten frühzeitig fest, wer im Falle einer Trennung die Wohnung verlassen muss.
  • Regeln Sie außerdem, bei welchem Elternteil sich die Kinder aufhalten sollen. Die Umgangsrechte des anderen Ehegatten sollten Sie detailliert niederlegen und dabei die genauen Zeiten aufschreiben.
  • Auch die Aufteilung des Hausrats, gegliedert in einzelne Gegenstände, kann eine spätere Auseinandersetzung erheblich erleichtern.
  • Schließlich regeln Sie den Trennungsunterhalt in einer Höhe, die den gesetzlichen Mindestanspruch übersteigt, denn ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist nicht wirksam möglich. Sie können aber jederzeit einen höheren als den gesetzlichen Unterhalt vereinbaren.


Notarielle Beurkundung für Scheidungsfolgen nötig

  • Einige Punkte können nicht wirksam in einem privatschriftlichen Trennungsvertrag geregelt werden, sondern erfordern eine notarielle Beurkundung.
  • So können Sie eine Güterstandsvereinbarung während der Ehe nur durch notariellen Vertrag abweichend vom gesetzlichen Güterstand regeln. Außerdem bedürfen Vereinbarungen über die Übertragung von Immobilien, nachehelichen Unterhalt oder den Versorgungsausgleich immer der notariellen Form.


Um sich ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren vor der Scheidung zu ersparen, sollten Sie möglichst schon zu Beginn Ihrer Ehe einen gut durchdachten Trennungsvertrag aufsetzen, der alle für Sie wichtigen Punkte umfasst. Falls sich Ihr Ehegatte dann nicht an diese Vereinbarungen halten sollte, sind Sie in einem Rechtsstreit mit dem schriftlichen Vertrag zumindest in einer günstigen Verhandlungs- und Beweisposition.

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