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Trennungsregeln - Überblick

Trennung ist eine emotionale Ausnahmesituation.
Trennung ist eine emotionale Ausnahmesituation.
Möchten Sie sich von Ihrem Partner trennen, ist dies sicherlich keine Entscheidung, die Sie über Nacht getroffen haben. Im Idealfall beherzigen Sie gewisse Trennungsregeln. Nur so vermeiden Sie, dass Sie letzten Endes beide als Verlierer vom Platz gehen.

Scheiden tut weh. Wenn es denn sein muss, sollten Sie sich idealerweise auf gewisse Trennungsregeln verständigen. Andernfalls investieren Sie beide viel Zeit, Geld, Emotionen, Nerven und letztlich eigentlich alles, was Ihnen lieb und teuer ist.

Scheiden ist schwerwiegender als bloßes Trennen

  • Sind Sie nicht miteinander verheiratet, ist es einfacher, sich zu trennen. Sie brauchen kein formelles Scheidungsverfahren zu durchlaufen. Jeder nimmt das, was ihm gehört. Im Idealfall sind die Eigentumsverhältnisse am Hausrat geordnet.
  • Sind Sie miteinander verheiratet, gilt es, die formellen Voraussetzungen des Scheidungsverfahrens zu berücksichtigen. Voraussetzung einer Scheidung ist die räumliche Trennung.

Diese Trennungsregeln entlasten Psyche und Physis

  • Nehmen Sie die Trennungsregeln im Trennungsjahr nicht ernst, werden Sie nicht geschieden. Lassen Sie sich von Ihrer Ehefrau weiterhin die Wäsche waschen und die Wohnung putzen und teilen Sie weiterhin das Ehebett mit ihr, wird kein Richter die Trennung anerkennen. Nur Ihre förmliche Trennung dokumentiert, dass die Ehe gescheitert ist.
  • Eine der eigentlich wichtigsten Trennungsregeln lautet, dass Sie die Trennung nicht auf Kosten gemeinsamer Kinder umsetzen sollten. Kinder leiden still und intensiv. Verabreden Sie mit Ihrem Ehepartner, dass Sie die Kinder möglichst aus Ihren Befindlichkeiten heraushalten. Gestehen Sie sich ein gegenseitiges Sorge- und Umgangsrecht zu.

Gehen Sie fair miteinander um

  • Versuchen Sie trotz aller emotionalen Belastungen fair miteinander umzugehen. Die Auflösung einer Ehe bedeutet ein gegenseitiges Nehmen und Geben. Wer nimmt, muss auch bereit sein, zu geben. Vor allem gilt dies bei der Auseinandersetzung der Vermögensmasse.
  • Im Idealfall verabreden Sie, sich auch künftig freundschaftlich zu begegnen und sich bei Bedarf zu unterstützen. Dieser Weg entlastet Sie emotional und hilft, die Trennung zu bewältigen.
  • Bemühen Sie sich, die Scheidung einvernehmlich ohne anwaltliche Auslagenersetzung zu realisieren. Dann genügt es, wenn ein Partner anwaltlich vertreten ist und den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Sofern der andere Partner dem Scheidungsantrag vorbehaltslos zustimmen, benötigt er keinen eigenen Anwalt. Sie ersparen sich erhebliche Verfahrenskosten!
  • Verständigen Sie sich möglichst auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die Sie notariell beurkunden oder zu Protokoll des Familienrichters erklären können. So vermeiden Sie Streit.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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