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Transporter als Lkw zulassen - so geht's

Ist der Transporter ein Lkw?
Ist der Transporter ein Lkw?
Steuerlich ist es meistens günstiger, einen Fensterbus, der als Transporter genutzt wird, als LKW zuzulassen. Grundsätzlich ist dies möglich, aber es liegt im Ermessen des zuständigen Finanzamtes, ob dieses es erlaubt.

Was Sie benötigen:

  • Nachweis einer technischen Prüfstelle
  • Rücksprache Finanzamt

So können Sie einen Tranporter als Lkw zulassen

  1. Bevor Sie sich damit beschäftigen, wie Sie einen Transporter als Lkw zulassen können, sollten Sie sich erkundigen, ob die insgesamt von Vorteil ist. Bedenken Sie dabei Einschränkungen der Fahrerlaubnis an Wochenenden, höhere Versicherungsprämien, Maut etc. Unter Umständen ist der Lkw unter dem Strich teurer, als der Transporter mit Pkw-Zulassung.
  2. Sprechen Sie als Erstes mit Ihrer Versicherung und erkundigen Sie sich nach den Tarifen, wenn Sie Ihren Transporter als Lkw zulassen.
  3. Danach klären Sie mit dem Finanzamt ab, welche Auflagen dieses an die Lkw-Zulassung knüpft. Steuerlich gesehen ist Ihr Transporter ein Pkw, wenn er Fenster hat und entsprechende Sitze mit Rückhaltesystemen eingebaut sind. Nahezu baugleiche Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung haben demach weder Sitze, noch Gurte oder Fenster. Das ist generell der Weg, um den Transporter als Pkw zuzulassen.
  4. Bevor Sie mit dem Umbau beginnen, sprechen Sie noch beim TÜV oder der DEKRA vor, denn diese müssen Ihnen den Umbau bescheinigen. Fragen Sie dort, was genau gemacht werden muss, damit Sie die Bescheinigung bekommen.
  5. Der Transporter muss in der Regel dauerhaft so umgerüstet werden, dass er nur noch zum Transport von Ladung geeignet ist. Das heißt, Sie müssen die Sitze und die Gurte entfernen. Außerdem müssen die Verankerungen entfernt bzw. verschweißt werden, damit das Fahrzeug wirklich nicht mehr als Pkw verwendet werden kann.
  6. Meistens müssen statt der hinteren Seitenscheiben Bleche eingesetzt werden, in dieser Hinsicht sind einige Finanzämter aber tolerant.
  7. Sind diese Arbeiten erledigt, müssen Sie den Transporter bei der technischen Prüfstelle vorführen. Diese bescheinigt Ihnen den durchgeführten Umbau und bei der Zulassungsstelle müssen Sie nun die Fahrzeugpapiere entsprechend abändern lassen und den Wagen als Pkw zulassen.
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