Alle Kategorien
Suche

Traktorenprüfung - so bestehen Sie sie

Ab 16 Jahren Traktor fahren
Ab 16 Jahren Traktor fahren © Günter Havlena / Pixelio
Möchten Sie Traktor fahren, müssen Sie eine Traktorenprüfung ablegen. Das Mindestalter ist 16 Jahre und Sie dürfen den Traktor dann nicht nur auf dem Feld, sondern auch auf der Straße fahren.

Die Traktorenprüfung versteckt sich in Deutschland hinter dem Führerschein der Klassen L und T. Wird dieser abgelegt, dürfen Sie landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge fahren, also auch einen Traktor. Wenn Sie die Traktorenprüfung ablegen möchten, müssen Sie sich an einer Fahrschule anmelden, welche die Fahrprüfung in diesen Klassen abnimmt. Bestehen Sie die Fahrprüfung für die Klasse T, sind die Klassen L und M eingeschlossen. Dies bedeutet, dass Sie auch mit einem Moped fahren dürfen, dessen Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.

Die Voraussetzungen für die Traktorenprüfung

  • Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
  • Sie müssen einen Theoriekurs absolvieren und diesen auch bestehen. Dieser besteht aus 12 Doppelstunden.
  • Hinzu kommen 2 klassenspezifische Doppelstunden in der Klasse L und sechs klassenspezifische Doppelstunden in der Klasse T. Danach können Sie die Traktorenprüfung ablegen. Eine praktische Prüfung gibt es nicht.

Entscheiden Sie sich für die richtige Klasse

  • Sie sollten sich gleich für die richtige Fahrzeugklasse entscheiden, damit Sie auch wirklich alle Maschinen fahren können, die Sie fahren müssen, um Ihre Ausbildung zu absolvieren oder um Ihrer Familie zu helfen. 
  • Die Klassen L und T unterscheiden sich in der Höchstgeschwindigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge, die Sie fahren dürfen. Bei der Klasse L sind es 32km/h bei der Zugmaschine, die Klasse T erlaubt 60 km/h. 
  • Da die Klasse L in der Klasse T enthalten ist und Sie zusätzlich auch noch Moped fahren dürfen, sollten Sie sich für diese Klasse entscheiden. Der Kostenunterschied ist gering, da Sie nur 4 theoretische Doppelstunden mehr bezahlen müssen.

Wollen Sie mit 18 Jahren den Autoführerschein ablegen, wird Ihnen die Theorie der Traktorenprüfung leider nicht angerechnet. Sie müssen die Theorie noch einmal absolvieren.

helpster.de Autor:in
Markus Eckert
Markus EckertMarkus ist in der ehemaligen DDR geboren. Er ist gelernter Schlosser, jetzt aber in der IT tätig. Privat fotografiert er gerne und bastelt an alten Autos.
Teilen: