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Testamentshinterlegung beim Amtsgericht - Hinweise

Testamentshinterlegung beim Amtsgericht
Testamentshinterlegung beim Amtsgericht
Eine Testamentshinterlegung beim Amtsgericht ist eine sichere Sache. So können Sie sicher sein, dass Ihr Vermögen in die richtigen Hände kommt. Mit einer Testamentshinterlegung können Sie vorab schon sicherstellen, dass es so läuft, wie Sie es sich wünschen.

Testamentshinterlegung - so geht es günstig und gut

  • Sie können zu einem Notar gehen, um ein Testament beurkunden zu lassen. Die Testamentshinterlegung erfolgt dann von dem beurkundenden Notar. Dieser hinterlegt das Testament sofort beim Amtsgericht. Hier haben Sie zusätzlich zu den Hinterlegungskosten auch den Notar zu zahlen. Im Ausgleich hierfür macht dieser aber für Sie die Arbeit.
  • Sie können aber auch selbst ein handschriftliches Testament verfassen, in dem Sie eine Verfügung über Ihr Vermögen treffen und beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Die Testamentshinterlegung erfolgt dann beim zuständigen Nachlassgericht. Wenn keine Verfügung von Todes wegen von Ihnen vorliegt, geht Ihr Vermögen andernfalls auf die gesetzlichen Erben über. Diese sind nach dem Ehegatten die Kinder. Sind aber keine Kinder da, dann geht das Erbe an die Eltern über.
  • Sie müssen beim Amtsgericht für die Testamentshinterlegung einen schriftlichen Hinterlegungsantrag stellen. Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht. Das zuständige Nachlassgericht nimmt dann Ihren Antrag auf und verwahrt das Testament. Sie können den Hinterlegungsantrag aber auch als PDF-Datei herunterladen, ausfüllen und dann gemeinsam mit dem Testament dort abgeben.

Beim Amtsgericht Ihren "letzten Willen" hinterlegen

  • Die Testamentshinterlegung erfolgt beim Amtsgericht. In schriftlicher Form beantragen Sie dort, dass das beiliegende Testament in besondere amtliche Verwahrung genommen werden soll. Im Hinterlegungsantrag haben Sie neben Ihren Personalien auch das Vermögen anzugeben. Denn Ihr Vermögen ist die Grundlage, nach dem die Kosten für die Testamentshinterlegung berechnet werden. Wenn Sie alles selbst machen - oder auf der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts Ihren Antrag zu Protokoll geben - haben Sie dann nur die Kosten des Amtsgerichts zu zahlen.
  • Sie können jedoch  jederzeit die Testamentshinterlegung wieder rückgängig machen. Dazu müssen Sie nur einen schriftlichen Antrag beim Amtsgericht stellen. In dem Antrag auf Rücknahme des Testaments dürfen Sie nicht das Geschäftszeichen des Amtsgerichts sowie die Verwahrbuchnummer vergessen. Auch diesen Antrag können Sie wieder als PDF-Datei herunterladen.
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