Falls Ihnen die Gebühren bei der Telekom zu hoch erscheinen, können Sie den Vertrag für den Telefonanschluss und fürs Internet kündigen. Dabei gibt es aber einige wichtige Punkte zu beachten. Die meisten Verträge haben nämlich eine lange Laufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist nur unter ganz besonderen Voraussetzungen möglich.
So kündigen Sie bei der Telekom
- Einen Vertrag mit der Telekom können Sie nur bis spätestens einen Monat vor dem Ende der Laufzeit kündigen. Entscheidend dabei ist das Eingangsdatum bei der Telekom. Eine vorzeitige Kündigung ist nur dann möglich, wenn Sie ins Ausland ziehen, eine Privatinsolvenz beantragen oder im Todesfall durch die Angehörigen.
- Die Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich per Post oder Fax an die Telekom gesendet werden. Im Kündigungsschreiben muss auf jeden Fall Ihre Kundennummer stehen und es muss von Ihnen unterschrieben sein.
- Falls Sie den Wechsel zu einem anderen Telekommunikationsanbieter planen, ist es empfehlenswert, die Kündigung bei der Telekom von dem neuen Anbieter durchführen zu lassen. Das gilt besonders dann, wenn Sie Ihre bisherige Telefonnummer behalten möchten.
- Sollte Ihnen die Telekom während der Vertragslaufzeit Hardware, wie DSL-Router oder ISDN-Anlagen, zur Verfügung gestellt haben, müssen Sie diese wieder an die Telekom zurückgeben.

