Wer umzieht oder den Telefonanbieter wechselt, muss seinen Anschluss zuvor kündigen. Worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie hier.
- 14.12.2011 Anna-Maria Schuster
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
- Vertragspapiere
- Kündigungsschreiben
Bevor Sie zu einem anderen Anbieter wechseln oder umziehen und ihren Telefonanschluss kündigen, sollten Sie ihre alten Versicherungspapiere zur Hand nehmen, um wichtige Details nicht zu übersehen.
Telefonanschluss fristgerecht sperren
- Einen Telefonanschluss müssen Sie immer schriftlich kündigen. Dabei müssen Sie die Kündigungsfrist des Anbieters einhalten. Diese finden Sie in den AGBs ihres Anbieters. Die reguläre Kündigungsfrist gilt, wenn Sie ihren Telefonanschluss beispielsweise wegen eines Anbieterwechsels kündigen oder ihn nicht mehr in Anspruch nehmen wollen.
- Sie können ihren Telefonanschluss in bestimmten Fällen auch fristlos kündigen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, bei außerordentlichen Preiserhöhungen ihres Anbieters oder wenn der Vertragskunde stirbt und Sie an seiner Stelle kündigen. Bei Preiserhöhungen weist Sie ihr Anbieter zunächst schriftlich darauf hin. In der Regel haben Sie dann eine Kündigungsfrist von einigen Wochen, wenn Sie die Preiserhöhung nicht akzeptieren.
- In dem Fall eines beruflichen Umzugs oder dem Tod eines Kunden, müssen Sie eine Bescheingung des neuen Arbeitgebers, bzw. eine Kopie der Sterbeurkunde beilegen, um fristlos zu kündigen.
Schriftlich korrekt kündigen
- Kündigen Sie immer per Post mittels Einschreiben, da Sie hierdurch die Kündigung nachweisen können.
- In ihrem Kündigungsschreiben müssen Sie ihren Namen und Adresse, sowie ihre Kundenummer und Telefonnummer angeben. Zusätzlich sollten Sie das Datum angeben, zu dem Sie kündigen. Beachten Sie, dass Sie bei einer ordentlichen Kündigung nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigen können. In der Regel liegt sie bei vier Wochen oder zum Quartalsende.
- Geben Sie bei einer außerordentlichen Kündigung immer den Grund an und legen Sie die erforderlichen Nachweise bei. Unterschreiben Sie die Kündigung abschließend.