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Teilzeit und Feiertage - das sollten Sie über die Anrechnung wissen

Feiertage werden auch bei Teilzeit vergütet.
Feiertage werden auch bei Teilzeit vergütet.
Viele Arbeitnehmer, die in Teilzeit beschäftigt sind, wissen nicht genau, wie Feiertage berücksichtigt werden. Hier erfahren Sie, wie die Anrechnung von Feiertagen auf Teilzeit funktioniert und welches Gesetz ausschlaggebend ist.

Wissenswertes über Teilzeit und Feiertage

  • Wer in Teilzeit arbeitet, sollte wissen, dass er Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen hat. So werden Sie genauso wie ein Vollzeitarbeitnehmer behandelt.
  • Es gilt nicht, dass die Arbeitszeit, die an einem Feiertag nicht gearbeitet werden kann, nachgeholt werden muss. Dies gilt auch nicht, wenn Ihre Arbeitszeit auf die Wochen ohne Feiertage verteilt wird. Dies wäre sogar eine rechtswidrige Vereitelung des Entgeltfortzahlungsanspruchs. Arbeiten Sie trotzdem dann Ihre vollen vereinbarten Stunden, so sind die Stunden, die wegen des Feiertags wegfallen, Mehrarbeit, die gesondert zu vergüten ist.  
  • Ausschlaggebend für die Prüfung Ihres Anspruchs ist immer das Lohnausfallprinzip. Hiernach wird gefragt, ob Sie an dem Tag hätten arbeiten müssen, wäre es kein Feiertag gewesen. Gesetzlich normiert ist Ihr Anspruch im Entgeltfortzahlungsgesetz.
  • Teilzeitkräfte werden Vollzeitkräften gleichgestellt, daher berechnen viele Arbeitgeber Feiertage genau wie Urlaubstage. Man errechnet dann einen Durchschnittswert, den Sie täglich arbeiten würden, würden Sie fünf Tage in der Woche arbeiten. Haben Sie so vereinbart, dass Sie zwanzig Stunden wöchentlich arbeiten, so müssten Sie täglich vier Stunden arbeiten. Ist dann in einer Woche ein Feiertag, so dürfen Sie in dieser Woche lediglich sechzehn Stunden arbeiten. Die vier Stunden an dem Feiertag werden dann von Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit abgezogen und trotzdem vergütet.
  • Beachten Sie bei der Teilzeit, dass Ihre Vergütung trotz der Feiertage gleich bleibt. Es ändert sich lediglich die Arbeitszeit, die Sie leisten müssen.

Wissenswertes über Teilzeit und Krankheit

  • Wer in Teilzeit arbeitet und krank wird, erhält auch eine Entgeltfortzahlung. Sie werden auch bei Krankheiten, ebenso wie an Feiertagen, genauso weiterhin vergütet wie ein Vollzeitarbeitnehmer.
  • Der Anspruch für Arbeitnehmer in Teilzeit auf Lohnfortzahlung gilt unabhängig von der vereinbarten Arbeitszeit in hundertprozentiger Höhe. Sie erhalten bei Krankheit von Ihrem Arbeitgeber so bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung.
  • Für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall müssen Sie bereits vier Wochen in dem Unternehmen tätig sein. Für die Vergütung an Feiertagen gilt diese Voraussetzung nicht.
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