Taubenplage - so verjagen Sie Tauben ohne Gift

Stadttauben treten häufig als Taubenplage auf. Stadttauben treten häufig als Taubenplage auf.
Für manche ist sie ein Tier wie jedes andere, für die meisten allerdings eine echte Plage - die Stadttaube. Dabei ist es ganz einfach, sie von den eigenen vier Wänden fernzuhalten.
Sarah Müller
24.08.2010 Sarah Müller
Themen der Anleitung Balkon Haushalt Hygiene Plage Taube Tiere Wohnen
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
  • eine Rabenattrappe
  • bunte Windmühlen
  • Balkonkästen
  • ein Gitter aus dem Baumarkt

Viele Mieter und Eigenheimbesitzer kennen das Problem: Tauben lassen sich auf dem Balkon oder den Fensterbänken nieder und nisten dort. Die beliebten Spikes, spitze Metallstäbe, sind allerdings keine Ideallösung: Erwachsene Tauben lassen sich davon nicht abhalten und für Jungtiere sind sie eine oft tödliche Gefahr. Es gibt allerdings ein paar einfach Tricks, mit denen Sie die lästigen Vögel dauerhaft fernhalten können.

  • Der wohl einfachste Weg, die Taubenplage vom Balkon oder aus dem Garten zu vertreiben, ist eine Rabenattrappe. Die schwarzen Plastikvögel bekommen Sie im Internet oder im Baumarkt mit Gartenabteilung. Beachten Sie bitte, dass Sie den Raben von Zeit zu Zeit umstellen sollten, da sich die Tauben sonst daran gewöhnen.
  • Wer keinen schwarzen Plastikvogel zwischen den Zierpflanzen haben möchte, kann sich vielleicht mit dem nächsten Trick anfreunden: Dem Verwenden von bunten Windmühlen. Auch sie irritieren die Tauben und halten sie fern. Es gilt: Je größer und auffälliger die Windmühle, desto weniger Tauben. Auch die Windmühlen sollte man öfter neu platzieren. Denn auch an sie gewöhnen sich Tauben allzu schnell.
  • Auch auffällig bepflanzte Balkonkästen sowie Blumenampeln können Tauben vertreiben. Denn die Vögel bevorzugen übersichtliche und gut einsehbare Nistplätze.
  • Findet das Taubenproblem in der Regenrinne statt, hilft ein Gitter aus dem Baumarkt. Verwenden Sie keine dünnen Netze, da diese nicht sehr reißfest sind und sich Tauben oft darin verfangen.

So oder so gilt: Gewalt gegen die Tiere anwenden ist laut Tierschutzgesetz verboten.

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