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Taschengeld ab 18 - Empfehlungen

Das Taschengeld ab 18 Jahren kann man manchmal bar auszahlen.
Das Taschengeld ab 18 Jahren kann man manchmal bar auszahlen.
Wie viel Taschengeld sollte man ab 18 Jahren erhalten? Diese Frage stellen sich viele Eltern, deren volljährige Kinder noch zu Hause wohnen und kein eigenes Einkommen haben.

Empfehlungen für ein Taschengeld ab 18 Jahren

  • Junge Erwachsene haben keinen Rechtsanspruch auf ein Taschengeld ab 18 Jahren, sodass sie es auch nicht einfordern können. Jedoch ist es sehr empfehlenswert, seinen Kindern einen monatlichen Betrag zur Verfügung zu stellen, der ihnen frei zur Verfügung steht. So lernen sie, mit Geld umzugehen und für größere Wünsche auch einmal längerfristig zu sparen.
  • Die Höhe des Taschengelds ab 18 Jahren hängt von vielen Faktoren ab, die zu berücksichtigen sind. So spielt natürlich das Einkommen der Eltern eine große Rolle. Weiterhin ist auch noch wichtig, ob der junge Erwachsene bereits selbst etwas verdient, z. B. durch Zeitungenaustragen.
  • Einen konkreten Betrag zu nennen, ist nicht einfach. Generell können immer nur Empfehlungen ausgesprochen werden. Die deutschen Jugendämter empfehlen im Allgemeinen einen Beitrag von 50 € bis 70 € monatlich. Dieser Geldbetrag sollte zur freien Verfügung stehen. Anziehsachen oder Bücher für die Schule sollten davon nicht bezahlt werden.

Zusätzliche Ausgaben von jungen Erwachsenen

  • Damit sich junge Erwachsene nach ihrem Geschmack kleiden können, sollte man die Auszahlung eines Kleidergelds in Erwägung ziehen. Dieser Betrag ist dann aber auch nur für Kleidungsstücke gedacht und nicht etwa für Computerspiele.
  • Sie können sich überlegen, wie viel Ihr volljähriges Kind im Jahr für Kleidung ausgibt und diesen Betrag dann prozentual monatlich zusammen mit dem Taschengeld auszahlen.
  • Mit einem regelmäßigen monatlichen Kleidergeld kann Ihr volljähriges Kind beispielsweise planen, ob zum Beispiel eine teure Jacke gekauft wird oder eher eine billigere Jacke und dafür zusätzlich ein T-Shirt.

Weitere Hinweise zur Auszahlung des Geldes

  • Das Taschengeld ab 18 Jahren sollte nach Möglichkeit nicht bar ausgezahlt werden, sondern auf ein Girokonto überwiesen werden. Man kann auch eine Teilzahlung auf ein Sparkonto vereinbaren.
  • Eltern können einen zusätzlichen prozentualen Beitrag in Aussicht stellen, wenn ihr volljähriges Kind längerfristig einen monatlichen Geldbetrag spart. So kann das Sparen gefördert werden. Die Vor- und Nachteile eines Tagesgeldkontos und eines Sparkontos sollten ebenfalls diskutiert werden.
  • Falls Ihr volljähriges Kind zu wenig Geld hat, könnten Sie es ihm zu den üblichen Bankkonditionen leihen und einen festen Rückzahlungsplan - am besten schriftlich! - vereinbaren. So merkt der junge Erwachsene schnell, wie mühselig es sein kann, geliehenes Geld wieder zurückzuzahlen.



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