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Tarifvertrag MDK - Hinweise

Auch beim MDK gibt es tarifliche Regelungen.
Auch beim MDK gibt es tarifliche Regelungen.
Die medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) erbringen Begutachtungs- und Beratungsdienste im Rahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Mit dem MDK können Sie es beispielsweise bei der Zuordnung zu einer bestimmten Pflegestufe zu tun bekommen. Durch Tarifvertrag sind die wesentlichen Bedingungen der Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei dieser Einrichtung geregelt.

Auch als Arzt oder als Ärztin können Sie bei den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung arbeiten. Dann gilt der Tarifvertrag des MDK für Sie in der speziellen Version für Ärzte.

Was der Tarifvertrag der MDK regelt

  • Wie auch andere Manteltarifverträge enthält der entsprechende Tarifvertrag der MDK wichtige Regelungen zu den Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zu den allgemeinen Pflichten im Arbeitsverhältnis, zur Eingruppierung und Vergütung, zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld und zu den Jubiläumsvergütungen und zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Das Weihnachtsgeld fällt gem. § 25 Abs. 1 sehr großzügig aus, denn es gibt 100% der Vergütung, die im Auszahlungsmonat maßgeblich ist. In anderen Tarifverträgen, maßgeblich denen des sonstigen öffentlichen Dienstes, ist die Jahressonderzahlung je nach Eingruppierung deutlich niedriger gestaffelt.
  • Wie auch andere Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthält der für die Ärzte geltende Tarifvertrag der MDK einen Regelung zur Eingruppierung und in der Anlage 1 die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale. Während jedoch die Systematik beispielsweise des TVöD und des TV-L von der überwiegend "auszuübenden" Tätigkeit ausgehen, stellen die tariflichen Regelungen der Medizinischen Dienste auf die "ausgeübte" Tätigkeit ab, s. § 15.  

Tätigkeitsmermale im Tarifwerk

  • Die Anlage 1 zu den tariflichen Normen enthält die Tätigkeitsmerkmale, die für die Eingruppierung relevant sind. Die Version für die Ärzte enthält die Vergütungsgruppen 11 bis 16; schon die Eingangsvergütungsgruppe 11 enthält für die Beschäftigten das Tätigkeitsmerkmal des Erfordernisses einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung. Jedoch können auch gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse für diese Eingruppierung herangezogen werden.
  • Die Eingruppierung folgt der üblichen "Baukasten"-Systematik: Jede höhere Gruppe muss jeweils die Erfordernisse der niedrigeren Gruppe erfüllen, darüber hinaus muss die Tätigkeit dann aber beispielsweise eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung aufweisen.

Der Tarifvertrag der MDK enthält wesentliche Regelungen zum Arbeitsverhältnis. Die tariflichen Regelungen gelten dabei zwingend und unmittelbar für die Tarifgebundenen.

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