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Tarifvertrag für Friseur in NRW- Hinweise

Viel stehen und doch wenig Gehalt
Viel stehen und doch wenig Gehalt
Ob in Brandenburg oder in NRW, so richtig viel verdient ein Friseur nicht. Nur ein Meister oder langjähriger Mitarbeiter verdient oft erst über Hartz IV-Niveau. Immerhin gibt es sogar einen Tarifvertrag für den Beruf.

Friseur - darauf sollten Sie bei der Berufswahl achten

Viele Friseure besuchen zwar oft Schulungen der Shampoo-Anbieter, um neue Haarkreationen live auf der Bühne zu sehen, doch nicht jeder beherrscht tatsächlich die passende persönliche Stylingberatung für den Kunden.

  • Wenn Sie sich für den Beruf interessieren, sollten Sie sich idealerweise vorab auf Allergien testen lassen. Auch wenn etliche erst nach längerer Exposition mit der Haarchemie im Salon Allergien entwickeln, ist ein Test vorab vorher ratsam. So können Sie sich vor Krankheiten schützen und etwaigen anderen Bewerbern den Vorzug geben.
  • Gehen Sie davon aus, dass Sie zu Beginn nicht viel Geld verdienen werden. Auch wenn viele Haarkünstler und Haarmeister klein angefangen haben, ist der Weg zum Erfolg und großem Geld langatmig, der oft nicht zu Beginn an Hartz IV vorbei führt.
  • Schauen Sie sich den Salon vor Ihrer Bewerbung persönlich an. Nicht jeder Friseur ist cool und hip, andere erscheinen eher dröge und langweilig. Wichtig sind auch eine gute Atmosphäre und ein nettes Team.
  • Richtig kreativ und kunstvoll, geht es bei den Maskenbildnern zu, die auf Filmsets arbeiten und Komparsen und Schauspieler schnell stylen. Die Fachleute zaubern aus langweiligem Spaghetti-Haar in 10 Minuten eine kunstvolle Frisur, die den ganzen Tag hält, wofür oft der normale Friseur 60 Minuten braucht.

Tarifvertrag in NRW

Den offiziellen Tarifvertrag für das Friseurhandwerk finden Sie online. Je nach Bundesland, ob NRW, Hessen oder Brandenburg, finden Sie den Tarifvertrag auf den offiziellen Webseiten des entsprechenden Bundeslandes. Der aktuelle für NRW gilt seit August 2012.

  • Auch ungelernte Kräfte sind dort gelistet. Sie erhalten 80 Prozent des offiziellen Gesellengehalts. Haben die Ungelernten nach frühestens drei Arbeitsjahren beim Friseur mindestens 3.091 Arbeitsstunden erreicht, steht Ihnen jedoch auch das normale Gehalt eines Gesellen zu.
  • Mitarbeiter ohne Gesellenprüfung, aber mit voller Ausbildungszeit, erhalten 90 Prozent des vollen Gehalts und nach zwei weiteren Jahren 100 Prozent Gehalt.
  • Gesellen mit Basistechniken erhalten ab 01. Oktober 2013 als volles Gehalt brutto 1.390 Euro Monatsgehalt. Liegen die Kenntnisse darüber sind des 1.798 Euro. Azubis im 1. Lehrjahr liegen ab Oktober 2013 nur bei 406 Euro.
  • Obwohl im § 1 des Bundesurlaubsgesetzes bezahlter Erholungsurlaub gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es keine Regelung beim Urlaubsgeld. In den ersten beiden Jahren der Betriebszugehörigkeit sieht der Tarifvertrag nur 24 Tage Urlaubstage vor.

(Stand: August 2013)

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