Tagesmutter - Kosten von der Steuer absetzen

Kinderbetreuungskosten in den richtigen Händen. Kinderbetreuungskosten in den richtigen Händen.
Kinder, Haushalt und Erwerbstätigkeit unter einen Hut zu bekommen ist eine oft recht schwierige Aufgabe und in Zeiten flexibler Arbeitszeitmodelle fast unmöglich. Egal ob es sich um zusammenlebende oder Alleinerziehende Eltern handelt. Die Kinderbetreuung muss als Erstes sichergestellt sein, wenn man die Möglichkeit hat, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Hilfe einer Tagesmutter ist oft unverzichtbar. Tagesmütter springen nicht nur in der Zeit, in dem der Kindergarten geschlossen hat ein, sondern auch bei Krankheit von Kindern. Nicht immer kann diese Aufgabe von Oma oder Opa erfüllt werden.
Diana Schmidtbauer
22.03.2011 Diana Schmidtbauer
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
  • Broschüre "Kinder im Steuerrecht" vom Finanzamt
  • Steuerformular Anlage "Kind"
  • Zahlungsbelege und Quittungen

Die Kosten einer Tagesmutter mindern die Steuerlast

  • Die Kosten für eine Tagesmutter werden im Rahmen der Einkommenssteuererklärung steuerlich in der Rubrik Kinderbetreuungskosten berücksichtigt. Ab dem Kalenderjahr 2006 werden diese Kosten, auch die einer Tagesmutter, wie Betriebsausgaben bei Selbstständigen und Werbungskosten oder Sonderausgaben bei Arbeitern und Angestellten steuerrechtlich behandelt.
  • Kinderbetreuungskosten können nur von zusammenlebenden Eltern oder Alleinerziehenden als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
  • Trifft diese Grundvoraussetzung nicht zu, können die Kosten zum Beispiel für eine Tagesmutter unter Umständen als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.
  • Haben Sie Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, können Sie die Kinderbetreuungskosten auch für eine Tagesmutter steuerlich absetzen. Die entsprechenden Daten tragen Sie für jedes Kind in das dafür vorgesehene Formular - Anlage Kind - ein. Für jedes Kind wird eine Anlage Kind benötigt.
  • Tatsächlich angefallene Kosten für eine Tagesmutter und alle anderen Kosten bezüglich der Kinderbetreuung sind bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Euro pro Kind absetzbar d. h. 2/3 der angefallenen Kosten können bis zu dem Höchstbetrag von 4000 Euro abgesetzt werden.
  • Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Kinderbetreuungskosten zum Beispiel die Kosten für eine Tagesmutter von Ihnen steuerlich geltend gemacht werden können.
  • Das Kind muss zum Haushalt gehören.
  • Das Kind muss im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt oder ein Pflegekind sein.
  • Das Kind darf das 14. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
  • Für behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können, können ebenfalls Kosten abgesetzt werden.
  • Die Eltern müssen erwerbstätig sein.
  • Dem Finanzamt gegenüber müssen Sie alle Kosten für die Tagesmutter in Form von Kontoauszugsbelegen nachweisen.
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