Alle Kategorien
Suche

Tageslosung: Den Buchungssatz richtig bilden - Praxistipps für Ungeübte

Das Errechnen der Tageslosung ist der erste Schritt.
Das Errechnen der Tageslosung ist der erste Schritt.
Als Ungeübter einen Buchungssatz auf korrekte Art und Weise zu bilden, ist als alles andere als leicht. Beim Verbuchen einer Tageslosung besteht das größte Problem allerdings meist lediglich darin, dass den wenigsten klar ist, worum es sich dabei eigentlich genau handelt.

Was ist eigentlich eine Tageslosung?

Der Begriff Tageslosung wird heute nur noch selten verwendet und ist meist in Kassenbüchern zu verwenden. Wenn Sie sich die eigentliche Bedeutung des Begriffs klar machen, erscheint die Aufgabe, einen entsprechenden Buchungssatz zu bilden, aber bereits wesentlich einfacher. 

  • Bei der Tageslosung handelt es sich im Grunde um nichts anderes als den Erlös eines Tages. Genauer gesagt sind allerdings nur die Bareinnahmen damit gemeint, welche sich aus dem Warenverkauf oder aus anderen Leistungen ergeben haben.
  • Der Betrag der Bareinnahmen lässt sich auf zwei unterschiedliche Weisen ermitteln. Die erste Möglichkeit besteht darin, die Einnahmen direkt anhand der Kassenzettel zu addieren.
  • Außerdem lässt sich die Tageslosung auch erfassen, indem Sie zu dem bei Geschäftsschluss vorhandenen Bargeld zunächst die Ausgaben addieren und dann von der Zwischensumme den Bargeldbetrag bei Geschäftsbeginn abziehen.

So bilden Sie einen entsprechenden Buchungssatz

  • Beim Bilden eines Buchungssatzes geht es darum, den jeweiligen Betrag auf das richtige Konto zu verbuchen. Dieses Vorgehen wird daher auch Kontierung genannt.
  • Beim Verbuchen von den Bareinnahmen eines ganzen Tages wird das übliche Format "per Sollkonto an Habenkonto" verwendet. Beachten Sie dabei, dass das "per", welches nichts anderes als "im Soll" bedeutet manchmal auch weggelassen wird und das "an" für "im Haben" durch einen Schrägstrich ersetzt werden kann. 
  • Der Buchungssatz für eine Tageslosung lautet insofern: "per Kassenbestand an Erlöse + USt". Beachten Sie allerdings, dass Sie dabei gegebenenfalls eine Trennung nach unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen vornehmen müssen.

Noch ein Tipp für die Praxis: Wenn Sie die Bareinnahmen nicht mithilfe der Kassenzettel, sondern auf indirekte Art und Weise errechnen wollen, können und sollten Sie einen vorgedruckten Kassenbericht verwenden, bei welchem die Tageslosung dann ganz unten eingetragen wird.

Teilen: