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Subjektive Beurteilung - das versteht man darunter

Eine subjektive Beurteilung spielt die eigene Meinung wider.
Eine subjektive Beurteilung spielt die eigene Meinung wider.
Sicherlich hat Ihnen auch schon einmal jemand in einer Diskussion vorgehalten, dass Sie eine bestimmte Sachlage rein subjektiv sehen. Doch was genau ist eine subjektive Beurteilung eigentlich und wann spielt diese in Ihrem Alltag eine Rolle?

Eine subjektive Betrachtungsweise ist individuell 

Um zu verstehen, was eine subjektive Beurteilung ausmacht, sollten Sie sich die Bedeutung der Vokabel "subjektiv" vergegenwärtigen. Als "Subjekt" wird eine handelnde Sache oder eine handelnde Person angesehen. In der subjektiven Betrachtungsweise sind damit Sie selber gemeint. Das bedeutet, dass Sie eine Sachlage aus Ihrer eigenen Perspektive betrachten und beurteilen.

  • "Subjektiv" heißt, dass Ihre eigene Meinung bei der Beurteilung einer Sachlage die tragende Rolle spielt. Auch Emotionen, eigene Wertvorstellungen und Erfahrungen aus Ihrer eigenen Vergangenheit ziehen Sie zur Bildung Ihrer Meinung hinzu. Subjektivität zielt immer auf Ihre ganz persönliche Sichtweise ab und ist damit in hohem Maße wertend. 
  • Stellen Sie sich vor, Sie sind Hundebesitzer und lassen Ihren Vierbeiner in der Stadt frei laufen, anstatt ihn an die Leine zu nehmen. Sie sind aufgrund Ihrer Erfahrungen mit dem Hund und den guten Kenntnissen seines Wesens und Gehorsams der Meinung, dass er niemals einfach auf die stark befahrene Straße rennen wird. Diese Meinung ist rein subjektiv, da sie von Ihren Erfahrungen mit dem Hund geprägt ist.
  • Andere Leute dagegen würden Ihnen gewiss zur Vorsicht raten. Fremde kennen Ihren Hund nicht und würden ihn als Gefahrenquelle ansehen, da sie möglicherweise schon einmal einen Unfall durch einen plötzlich auf die Straße rennenden Hund hatten. So ist Ihr freilaufender Hund aus Ihrer subjektiven Sicht harmlos, während er aus der subjektiven Sicht eines anderen Menschen und dessen Erfahrungen gefährlich sein kann.
  • Ein weiteres Beispiel subjektiver Beurteilung ist der eigene Geschmack. Mittags in der Kantine beurteilen Ihre Kollegen das Gericht als sehr lecker, während es Ihnen selber leider gar nicht schmeckt. Sicher kennen Sie das Sprichtwort "Über Geschmack lässt sich nicht streiten" - denn einen allgemeingültigen "richtigen" Geschmack in Sachen Essen, Mode, Musik etc. gibt es gar nicht. Er unterliegt stets den eigenen Vorlieben und ist damit subjektiv.

Manchmal ist eine objektive Beurteilung Pflicht

Das Gegenteil von "subjektiv" ist "objektiv". Bei der objektiven Betrachtung entspringt Ihre Beurteilung nicht Ihrer subjektiven Sichtweise, sondern ist auf das Objekt - also eine andere Person oder Sache - gerichtet. Das bedeutet, dass Sie die Sachlage völlig neutral und wertfrei beurteilen. Ihre subjektive Meinung darf in der objektiven Betrachtung keine Rolle spielen.

  • Zum Beispiel dürfen Sie als Vorgesetzter Ihrem Mitarbeiter kein subjektives Arbeitszeugnis ausstellen, trotz dessen, dass Sie kein gutes Verhältnis zu dem Angestellten hatten oder seine fachlichen Qualitäten in Frage stellen.
  • In einem Arbeitszeugnis dürfen Sie diese subjektive Einschätzung nicht einfließen lassen, sondern müssen den Angestellten objektiv beurteilen. Nur durch die objektive Betrachtung fällt Ihre Beurteilung sachlich aus. Sie können die fachlichen Qualitäten durch Heranziehen von Zeugnissen und Weiterbildungen objektiv beurteilen.
  • Als Lehrer dürfen Sie Ihre Schüler nicht subjektiv beurteilen. Es ist selbstverständlich, dass Sie mit dem Charakter des einen Schülers besser harmonieren als mit dem Wesen eines anderen Schülers. Im Schulalltag darf Ihre subjektive Beurteilung des Schülers jedoch keinen Einfluss haben. Schulische Beurteilungen finden ausschließlich objektiv - beispielsweise über Klausurergebnisse - statt.
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