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Erbschaftssteuer - Stundung beim Finanzamt beantragen

Geerbtes Wohneigentum führt zu hoher Erbschaftssteuer.
Geerbtes Wohneigentum führt zu hoher Erbschaftssteuer.
Vielfach besitzen die Erben nicht genügend Geld, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Dieser Umstand veranlasste den Gesetzgeber, eine sogenannte Stundung einzuführen.

Die Erbschaftssteuer kann zu Schulden führen

Wenn Sie beispielsweise ein Haus erben, dann fällt in diesem Fall eine relativ hohe Erbschaftssteuer an. Logischerweise müssen Sie nicht so viel Geld angespart haben, damit Sie die Erbschaftssteuer bezahlen können. Und genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Stundung eingeführt. Um diese zu erhalten, müssen Sie nur ein paar Besonderheiten beachten:

  • Die Stundung gilt nur für finanzielle Härtefälle. Das bedeutet, dass nicht jede Erbschaftssteuer gestundet werden kann, sondern nur dann, wenn zum Beispiel der Begünstigte das Erbe verkaufen müsste, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können.
  • Auch Erbengemeinschaften haben sehr gute Chancen, eine Stundung zu erhalten. Hier liegt meist ebenfalls das Problem vor, dass die Erben die gemeinsame Immobilie verkaufen müssten, um den eigenen Anteil der Erbschaftssteuer zahlen zu können.
  • Erben von vermieteten Immobilien haben sehr gute Chancen, eine Stundung bewilligt zu bekommen.

Die Stundung beantragen

Der Vollzug des Erbes wird automatisch an das Finanzamt gemeldet. Und von diesem erhalten Sie rechtzeitig den Bescheid über die Erbschaftssteuer. In diesem Bescheid wird auch ein bestimmter Termin festgesetzt, zu dem die Erbschaftssteuer fällig wird. Wenn Sie den geforderten Betrag nicht zum festgesetzten Termin bezahlen können, sollten Sie beim Finanzamt eine Stundung beantragen:

  1. Sie können die Stundung entweder schriftlich oder persönlich beantragen. Wichtig ist nur, dass Sie den Antrag stellen, bevor die Erbschaftssteuer fällig wird.
  2. Ferner müssen Sie dem Finanzamt beweisen können, dass Sie aus finanzieller Sicht nicht in der Lage sind, die Erbschaftssteuer zu bezahlen.
  3. Die Stundung kann dann bis zu 10 Jahre gewährt werden. In dieser Zeit könnte das Finanzamt Zinsen verlangen (in der Regel sind dies 0,5%), muss es aber nicht. Während der Zeit der Stundung fallen keine Säumniszuschläge an und es werden auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt.

Sollte das Finanzamt eine Stundung über den kompletten Betrag ablehnen, dann versuchen Sie, eine teilweise Stundung zu erreichen.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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