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Studententicket in NRW - das sollten Sie beachten

Das NRW-Studententicket ermöglicht preiswerte Mobilität.
Das NRW-Studententicket ermöglicht preiswerte Mobilität. © Erich_Westendarp / Pixelio
Das Studententicket in NRW unterliegt einigen Regelungen und ermöglicht Ihnen, sofern gewisse Voraussetzungen vorliegen, u. a. die Mitnahme einer weiteren Person im jeweiligen Verkehrsverbund.

Das Studententicket in NRW ist nicht das NRW-Ticket

  • Auch wenn die Bezeichnung in die Irre führen mag - das Semester- bzw. Studententicket, das in Nordrhein-Westfalen Verwendung findet, ist nicht mit dem NRW-Ticket, das eine zusätzliche und für die Hochschulen optionale Serviceleistung darstellt, gleichzusetzen.
  • Das Studententicket in NRW berechtigt Sie zum Benutzen des ÖPNV innerhalb Ihres Verkehrsverbunds, also beispielsweise zum Fahren mit Bussen und S-Bahnen im VRR oder VRS. Die Gültigkeit Ihres Studententickets beschränkt sich dabei auf den Verbundbereich, in dem sich Ihre Hochschule befindet. Beachten Sie dies also bei Ihrer Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Das NRW-Ticket wiederum berechtigt Sie zur Fahrt in ganz NRW und einigen Sonderbereichen und ist eine Zusatzleistung, die mit weiteren Kosten einhergeht, die sich beispielsweise in einem höheren Sozialbeitrag niederschlagen. Hat es an Ihrer Hochschule eine Abstimmung diesbezüglich gegeben? Womöglich haben Sie im Rahmen dessen das erste Mal vom NRW-Ticket gehört.
  • Das NRW-Ticket wird nur als 1:1-Ausdruck und nur in Verbindung mit dem Studententicket Ihrer Hochschule in NRW und einem gültigen Lichtbildausweis anerkannt.

Das Semesterticket in NRW richtig nutzen

  • Besonders hilfreich für Sie und Ihre Freunde dürfte das Wissen darüber sein, dass Ihr Studententicket Sie dazu berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Person kostenlos mitzuführen. Werktags ist dies ab 19 Uhr möglich, sowie ganztägig an Feiertagen, am Wochenende und am 24. und 31. Dezember. Für den Geltungsbereich des im ersten Teil erwähnten NRW-Tickets gilt dies nicht.
  • Eine Fahrradmitnahme ist unter bestimmten Konditionen ebenfalls möglich. Informieren Sie sich u. a. über die zulässigen Zeiten am besten bei den zuständigen Stellen Ihres Verkehrsverbunds.
  • Mit Ihrem Studententicket können Sie in NRW Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn benutzen. Ihr Ticket gilt dabei ausschließlich für die 2. Klasse und nicht für ICE- Oder IC-Züge.
  • Beachten Sie, dass Sie den jeweiligen Betrag zeitig auf das von Ihrer Hochschule angegebene Konto überweisen. Zumeist ist das halbjährliche Überweisen des (Sozial-)Beitrags direkt an die Zahlung des Preises des Studententickets und die Rückmeldung zum nächsten Semester gekoppelt. Ihre Hochschule wird diesbezüglich spezifische Informationen bereitstellen können.
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