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Stromzähler anmelden - so geht's

So melden Sie den Stromzähler an.
So melden Sie den Stromzähler an.
Wenn Sie in eine neue Wohnung umgezogen sind, müssen Sie sich bei einem Anbieter Ihrer Wahl für die Stromnutzung anmelden. Hierfür benötigen Sie neben der Nummer des Stromzählers noch weitere Angaben.

Bei einem Bezug einer Wohnung oder eines Hauses ist das Wichtigste das Anmelden bei den einzelnen Versorgungsbetrieben. Da jede Wohnung mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet ist, müssen Sie diesen bei der Anmeldung angeben, um zugeordnet werden und über diesen Ihren Stromverbrauch berechnen zu können.

Anmelden beim Stromanbieter

  • Ganz egal, für welchen Stromanbieter Sie sich entscheiden, Sie benötigen für das Anmelden immer ein entsprechendes Formular, welches aber bei vielen Anbietern online heruntergeladen werden kann.
  • Um Ihren Stromzähler anzumelden, benötigen Sie dessen Nummer und den aktuellen Zählerstand sowie das Datum des Einzuges. Des Weiteren empfiehlt es sich, vom Vermieter oder dem Vorbesitzer der Wohnung den Zählerstand im Übergabeprotokoll dokumentieren zu lassen. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, können Sie dieses vorlegen.
  • Vor allem bei einem Wechsel des Stromanbieters bei einem Mieterwechsel sollten Sie darauf achten, dass Sie den aktuellen Zählerstand ablesen und diesen dem neuen Versorgungsunternehmen mitteilen. Der Strom, der bis zu diesem Zeitpunkt über den Stromzähler gelaufen ist, wird noch dem Vormieter von seinem Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt.

Angaben zum Stromzähler

  1. Haben Sie ein passendes Stromversorgungsunternehmen gefunden, lässt sich das Anmelden meist ganz bequem online auf deren Webseiten durchführen. Neben den persönlichen Angaben folgen auch die Angaben zum Stromzähler.
  2. Zunächst müssen Sie bei einem Wechsel des Stromversorgers durch einen Wohnungswechsel die Option "Neueinzug" (falls benötigt) angeben. Wenn Sie lediglich den Stromversorger wechseln möchten, wählen Sie die Option "Versorgerwechsel".
  3. Bei einem Versorgerwechsel können Sie die Zählernummer angeben, müssen dies aber nicht. Hier ist aber die Angabe des bisherigen Versorgers und Ihre dortige Kundennummer wichtig. Über diese Daten wird das neu gewählte Versorgungsunternehmen alle weiteren Daten einfordern.
  4. Bei einem Neubezug ist die Angabe des Einzugsdatums neben der Zählernummer zwingend notwenig. Die Zählernummer finden Sie immer unterhalb der Nennung des Versorgungsbetriebes. Beim Anmelden sollten Sie ebenfalls darauf achten, auch eventuell vorangestellte Nullstellen mit anzugeben.
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