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Stromklau - was tun?

Gehen Sie gegen Stromklau vor.
Gehen Sie gegen Stromklau vor.
Wer die Stromleitungen seiner Nachbarn manipuliert und deren Strom nutzt, begeht einen Diebstahl. Manchmal sind jedoch die Leitungen falsch verbunden und Ihr Stromzähler läuft, wenn die Treppenhausbeleuchtung angeht. In solchen Fällen müssen Sie sofort reagieren. Was Sie gegen Stromklau tun können, erfahren Sie im Folgenden.

Was Sie bei einem Stromklau tun können

  • Zuerst sollten Sie unbedingt regelmäßig Ihren Zählerstand überprüfen. Meistens findet man den Stromzähler im Treppenhaus oder im Keller. Notieren Sie sich die Werte und vergleichen Sie die Werte mit Ihrer letzten Stromrechnung. Liegt der ermittelte Wert über dem Wert, den Sie normalerweise in demselben Abrechnungszeitraum haben, liegt ein Fehler vor und Sie sollten etwas tun.
  • Wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich an Ihren Vermieter und an Ihren Stromversorger. Ihr Stromversorger wird einen Mitarbeiter vorbeischicken, der Ihren Stromzähler auf einen Stromklau überprüft. Stellt der Stromversorger einen Stromklau fest, etwa weil die Leitungen manipuliert worden sind, muss er die Stromanlage wiederherstellen.
  • Erstatten Sie bei einem Stromklau unbedingt Anzeige bei der Polizei. So können Sie nachweisen, dass Sie den erhöhten Stromverbrauch nicht selbst verursacht haben, und können gegen eine zu hohe Stromrechnung Widerspruch einlegen. Wer einen Stromklau begeht, macht sich strafbar.

Handlungshinweise beim Stromklau für den Vermieter

  • Ihr Vermieter muss von dem Stromklau in Kenntnis gesetzt werden. Als Vermieter müssen Sie bei einem Stromklau auch etwas tun, nämlich die Stromzähler überprüfen lassen. Schicken Sie hierzu einen Elektriker in das betroffene Haus.
  • Fragen Sie zuerst den Mieter, der einen Stromklau vermutet, ob er sich bereits an seinen Energieversorger gewendet hat. In diesem Fall schickt der Energieversorger Elektriker, die die Stromzufuhr überprüfen.
  • Sie müssen als Vermieter die anfallenden Reparaturkosten tragen, wenn die Stromzufuhr nicht fehlerfrei gelegt ist. Liegt dagegen ein Stromklau vor, so hat der Energieversorger die Anlage wieder instand zu setzen, da es sich dabei um das Eigentum des örtlichen Energieversorgers handelt.
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