Stromanbieter kündigen bei Umzug - so geht´s

So kündigen Sie Ihren Stromvertrag. So kündigen Sie Ihren Stromvertrag.
Bei Umzug können Sie den Vertrag mit Ihrem Stromanbieter, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, kündigen, Wenn es sich bei Ihrem Stromanbieter um den Grundversorger handelt, beträgt diese 14 Tage. Bei alternativ abgeschlossenen Stromveträgen können die Laufzeiten und Kündigungsfristen sehr unterschiedlich sein.
Janet Hartung
20.12.2011 Janet Hartung
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Stromanbieter fristgerecht kündigen

Wenn Sie den Vertrag mit Ihrem Stromanbieter kündigen wollen, müssen Sie die, individuell vereinbarte Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist beachten. Bei Umzug verhält es sich jedoch anders. In diesem Fall können Sie den geschlossenen Vertrag, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von zwei Wochen, kündigen, wenn es sich bei Ihrem Stromanbieter gleichzeitig um den Grundversorger handelt.

  • Es ist wichtig, dass Sie den Vertrag mit Ihrem örtlichen Stromanbieter, bei Umzug, rechtzeitig, kündigen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen danach keine weiteren Kosten entstehen.
  • Wenn Ihr Stromanbieter auch der Grundversorger ist, können Sie den Vertrag, bei Umzug, mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist kündigen.
  • Diese Regelung ist in der Grundversorgungsordnung so verankert.
  • Wollen Sie Ihren Stromvertrag beim Grundversorger aus einem anderen Grund kündigen, dann müssen Sie eine Kündigungsfrist von 4 Wochen berücksichtigen.

Bei Umzug die Grundversorgung der Elektrizität einstellen lassen

Die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist entnehmen Sie Ihrem persönlichen Stromvertrag, denn Stromverträge können unterschiedliche Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten enthalten. Beziehen Sie Ihren Strom vom Grundversorger, ist die Kündigungsfrist allerdings kurz.

  • Kündigen Sie den Vertrag mit Ihrem Stromanbieter, bei Umzug, unter Einhaltung der zweiwöchigen Frist.
  • Die Kündigung muss keiner bestimmten Form entsprechen, aber schriftlich erfolgen.
  • Geben Sie darin Ihre persönlichen Daten sowie die Anschrift und Ihre Kundennummer an.
  • In die Betreffzeile fügen Sie den Vermerk ein, dass Sie den Stromvertrag wegen Umzug kündigen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen der Stromanbieter die zweiwöchige Kündigungsfrist gewährt.
  • Nehmen Sie in das Kündigungsschreiben unbedingt den aktuellen Zählerstand und die Zählernummer auf.
  • Bitten Sie zum Schluss um eine schriftliche Kündigungsbestätigung für Ihre Unterlagen.
Diese Anleitung
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  • desperate | 21.12.2011, 18:02

    Hallo, ich habe nur das Problem, dass mein alter Stromanbieter nicht Netzbetreiber ist.(Also keine 2 Wochen Frist) Laut AGB ist kein Sonderkündigungsrecht bei dem alten Anbieter vorgesehen. Der alte Stromanbieter hat eine Kdgsfrist von 8 Wochen zum Vertragsende sonst verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr. In der neuen Wohnung habe ich jedoch einen anderen Stromanbieter gewählt. Nun beharrt der alte auf dem Vertrag. Habe ich jetzt zwei Stromanbieter und muss beide bezahlen oder komme ich aus dem Vertrag mit dem alten Anbieter irgendwie raus?! Danke für die Hilfe!

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