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Strom abgestellt? - So einigen Sie sich mit dem Versorger

Stromsperre bedingt Zahlungsverzug, Mahnung und Androhung.
Stromsperre bedingt Zahlungsverzug, Mahnung und Androhung.
Ist der Strom erst abgestellt, können Sie auch diesen Text nicht mehr lesen. Daher gilt es, präventiv tätig zu werden. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, das Risiko und Ihre Chancen.

Ohne Strom läuft im Haushalt nichts. Strom ist das Lebenselixier unserer Gesellschaft. Diese Feststellung steht im Gegensatz zu der Tatsache, dass nach Medienangaben allein in 2011 800.000 Bundesbürger nicht in der Lage waren, ihre Stromrechnungen zu bezahlen und der Strom abgestellt wurde.

Strom ist Grundversorgung

Zunächst sollten Sie die Rechtslage kennen. Zum Schutz der Stromkunden gibt es die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz". § 19 dieser Verordnung regelt die Unterbrechung der Strombelieferung.

Abgestellt wird erst nach Mahnung, Androhung und Information

  • Zahlen Sie Ihre Stromrechnung nicht, muss Sie der Energieversorger zunächst anmahnen und die Unterbrechung der Stromversorgung androhen. Dann muss er weitere vier Wochen zuwarten und darf schließlich den Strom abstellen. Soll der Strom dann abgestellt werden, muss der Energieversorger Sie drei Tage vorher zusätzlich informieren.
  • Der Energieversorger darf den Strom aber auch nur dann abstellen, wenn Sie mit mindestens 100 € in Zahlungsverzug sind. Dabei darf er solche Forderung nicht berücksichtigen, die Sie eventuell wegen möglicher Fehler beanstandet haben.

Treffen Sie eine Zahlungsregelung für die Rückstände

  • Die Verordnung zeigt noch einen Ausweg auf. Können Sie dem Energieversorger nachweisen, dass Sie die rückständigen Beträge mit großer Wahrscheinlichkeit zahlen können, darf er den Strom nicht abstellen. Am besten treffen Sie eine Zahlungsregelung, in der Sie in Bezug auf die Rückstände auch Teilbeträge anbieten können. Im Idealfall zahlen Sie die laufenden Abschlagszahlungen sofort bei Fälligkeit.
  • Ferner muss der Energieversorger die Umstände berücksichtigen, die mit der Stromsperre verbunden sind. Wird der Strom im Winter bei Minustemperaturen abgestellt oder haben Sie gerade entbunden und müssen Ihren Säugling zu Hause versorgen oder sind Sie schwer krank oder pflegebedürftig, handelt der Energieversorger überzogen.

Nehmen Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch

  • In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, beim Amtsgericht eine einstweilige Anordnung zu beantragen, mit der der Energieversorger verpflichtet wird, die Stromsperre aufzuheben oder ihm untersagt wird, den Strom abzustellen. Beantragen Sie zugleich Prozesskostenhilfe, damit der Staat die Gerichtsgebühren übernimmt.
  • Auf jeden Fall sollten Sie den Energieversorger möglichst persönlich ansprechen, Ihre Situation schildern und eine Perspektive aufzeigen, mit der Sie die Probleme regeln können.
  • Einige Energieversorger bieten auch die Möglichkeit, einen speziellen Stromzähler zu installieren, den Sie mit Münzgeld bedienen können und der Sie nach dem Einwurf von Münzen mit Strom beliefert.
  • Kommt keine Einigung zustande, gehen Sie zum Sozialamt Ihrer Gemeinde und bitten dort um Unterstützung.
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