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Steuernummer beantragen - so geht's

Die Steuernummer beantragen Sie ganz einfach bei Ihrem Finanzamt.
Die Steuernummer beantragen Sie ganz einfach bei Ihrem Finanzamt.
Jede steuerpflichtige natürliche (z.B. Freiberufler) und juristische Person (Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften) benötigt in Deutschland laut Gesetz eine Steuernummer. Diese selbst beantragen müssen nur Gewerbetreibende und Freiberufler. Ausnahme: Agiert der Gewerbetreibende als Privatperson, muss er sein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, das in der Regel das Finanzamt informiert, das dem Existenzgründer dann automatisch nach Ausfüllen eines Fragebogens eine Steuernummer zuteilt. Informieren Sie sich beim Finanzamt, ob Sie in Ihrer künftigen Tätigkeit als Freiberufler, Gewerbetreibender oder Handwerker einzustufen sind.

Was Sie benötigen:

  • Adresse des zuständigen Finanzamtes
  • Telefonnummer des zuständigen Finanzamtes
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, z.B. aus dem Internet unter: http://www.formulare-bfinv.de/printout/034250_08.pdf
  • Bereitlegung von Verträgen und Belegen, die Auskunft geben über Ihre neue Tätigkeit, zu erwartende Einkünfte, vorhandene Einkünfte, Ausgaben, Steuernachlässe usw.
  • Briefumschlag A4
  • Postwertzeichen 1,45 €
  • ausreichend Zeit
  1. Als Freiberufler (z.B. Autorentätigkeit oder selbstständiger Student für mehrere Auftraggeber) sind Sie eine natürliche Person. Damit ist für Sie das Finanzamt Ihres Wohnsitzes zuständig. Juristische Personen wenden sich an das Finanzamt des Firmensitzes.
  2. Rufen Sie bei dem zuständigen Finanzamt an und erfragen Sie dort Ihren Status, denn Ihre eigene Auffassung muss nicht immer identisch sein mit der des Finanzamtes. Wenn geklärt ist, ob Sie als Freiberufler, Gewerbetreibender oder Handwerker einzustufen sind, können Sie mit dem Schriftkram beginnen, denn es ist nicht möglich, eine Steuernummer online zu beantragen.
  3. Fertigen Sie von jedem Schriftstück, das Sie in Folge ans Finanzamt schicken, eine Kopie für Ihre Unterlagen an!

So beantragen Sie eine Steuernummer:

  • Schreiben Sie Ihrem zuständigen Finanzamt mit Ihrem Absender, der Adresse des Finanzamtes, Ort, Datum, Unterschrift etwa folgenden Brief:

    „Antrag auf Erteilung einer Steuernummer

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Wirkung vom …… (Datum des Beginns der Tätigkeit einsetzen) werde ich …… (Ihren Namen, das Geburtsdatum, die Andresse eintragen) eine freiberufliche Tätigkeit als …… (Beschreibung der Tätigkeit eintragen) ausüben.

    Da ich für das Jahr …… (aktuelles Jahr angeben) damit erstmals zur Veranlagung von Einkommensteuer herangezogen werde, beantrage ich die Erteilung einer Steuernummer.

    Mit freundlichen Grüßen.“
  • Wurde Ihnen bereits eine Identifikationsnummer zugeordnet, geben Sie diese in der Betreffzeile „Antrag auf …“ mit an.
  • Das Finanzamt wird Ihnen erfahrungsgemäß nach 2-3 Wochen antworten und zur Einreichung eines „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auffordern.
  • Sie können sich diesen Fragebogen aus dem Internet ausdrucken oder erst ausfüllen und dann ausdrucken. Bei verschiedenen Anbietern wird das unterschiedlich gehandhabt, auch die Formulare sehen nicht in allen Bundesländern gleich aus.

Das beachten Sie beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung:

  1. Tragen Sie die „Allgemeinen Angaben“ zu Ihrer Person, einem eventuellen Ehepartner, Kindern und Ihre Bankverbindung für Zahlungen (günstig ist die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren) oder anfallende Steuererstattungen, Ihre eventuelle steuerliche Beratung usw., gewissenhaft ein.
  2. Machen Sie eindeutige Angaben zu Art der künftigen Tätigkeit, Anschrift des Unternehmens, Gründungsform und –zeitpunkt, ob Sie bereits eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt haben usw.
  3. Bei den „Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen“ geben Sie feste Einkünfte wie die aus nichtselbstständiger Arbeit (Job), Kapitalerträgen, Vermietung/Verpachtung, Renten korrekt an. Berücksichtigen Sie Steuerabzugsbeträge für Werbung, eine eventuelle Behinderung usw. Bei Angaben zu voraussichtlichen Einkünften aus der neuen selbstständigen Tätigkeit seien Sie vorsichtig. Sie wissen vorab nicht, wie das Geschäft laufen wird und ob Sie Gewinn erzielen werden. Niemand kann Ihnen in dieser Phase verübeln, wenn Sie einen sehr kleinen Betrag oder gar 0,- € eintragen, denn im Gründungsjahr werden u.U. mehr Kosten als Erlöse zu erwarten sein.
  4. Alle, Sie nicht betreffenden Fragen beantworten Sie entsprechend mit Ja oder Nein oder lassen sie offen. Beachten Sie die Kleinunternehmer-Regelung (in Rechnungen muss dann keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden), wenn Ihr zu erwartender Gesamtumsatz unter € 17.500,- bleibt.
  5. Fügen Sie, falls Sie sich dafür entschieden haben, eine Teilnahmeerklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren hinzu und denken Sie daran, Kopien für Ihre Unterlagen anzufertigen.

Nach einer entsprechenden Wartezeit teilt Ihnen Ihr Finanzamt eine persönliche Steuernummer mit.

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