Steuern selbstständig angeben - so geht´s ohne Steuerberater

Schön, wenn Steuern zurückgezahlt werden. Schön, wenn Steuern zurückgezahlt werden.
Die Steuererklärung selbst zu machen ist mit etwas Übung durchaus machbar. Wenn Sie langfristig planen und ein gutes Ablagesystem haben, kann gar nichts schief gehen. Wenn Sie Steuern selbstständig ohne Steuerberater angeben möchten, sparen Sie zusätzlich immense Kosten.
Franziska Wartmann
28.03.2011 Franziska Wartmann
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Steuern selbstständig erklären - so funktioniert's

  • Wenn Sie Steuern selbstständig bzw. in Eigenregie erklären, ist wichtig, ob Sie selbstständig arbeiten oder festangestellt sind. Dementsprechend erfragen Sie dann beim Finanzamt die erforderlichen Formulare bzw. den Onlinezugang. Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben, bekommen Sie die Unterlagen automatisch zugeschickt.
  • Wenn Sie Steuern selbstständig erklären, ist eine gute Ablage wichtig. Heften Sie Lohn- und Gehaltsabrechnungen sorgfältig ab, verwahren Sie Rechnungen für Einnahmen und Ausgaben gut. Bei Selbstständigen ist zudem das Fahrtenbuch wichtig.
  • Die Steuererklärung für Festangestellte ist schnell gemacht. Im Wesentlichen übertragen Sie die Daten Ihrer Lohnsteuerkarte (ab 2011 online abrufbar) auf die Formulare. Dazu kommen Angaben zu Fahrtkosten, Nebenverdiensten, Kapitalerträgen und eventuelle sonstige empfangene Leistungen, wie Elterngeld, Frührente etc.
  • Selbstständige geben ihre Einnahmen an, die darauf erhaltene Mehrwertsteuer und geschäftliche Ausgaben (z.B. Fahrtkosten, Angestellte, Büromiete, Telefon, Materialkosten, Geschäftsessen).
  • Kinderbetreuungskosten können beide Berufsgruppen geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass zur Betreuungszeit beide Elternteile außer Haus arbeiten bzw. geschäftlich unterwegs sind und dass die Betreuungskosten tatsächlich von den Eltern bezahlt werden. Erhalten Sie einen Kinderkostenzuschuss vom Arbeitgeber, können Sie die Kosten nicht von der Steuer absetzen.
  • Auch Kosten für Berufskleidung, Arztrechnungen oder Zusatzbeiträge zur GKV können Selbständige und Festangestellte von der Steuer absetzen.
  • Wenn Sie Immobilien oder Grundstücke vermieten, müssen Sie Ihre Einnahmen versteuern. Im Gegenzug können Sie aber auch hier alle relevanten Kosten von der Steuer absetzen.
  • Bei Fragen, wie Sie Steuern selbstständig korrekt angeben, kontaktieren Sie am besten das Finanzamt vor Ort. Für Festangestellte ist die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein günstig. Bei Selbständigen und Freiberuflern hilft in vielen Fällen die IHK vor Ort weiter.
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