Je nach dem Verdienst können Sie die Steuerklasse ändern, um beim Finanzamt zu profitieren.
- 19.12.2011 Christoph Weber
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
Die Steuerklassen sind gegliedert
- Zum 01. Januar 2012 ist die gute alte Lohnsteuerkarte aus Pappe nur noch Geschichte, denn ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie nur noch die elektronische Steuerkarte. Zudem besteht in der Steuerklasse bei der Steuererklärung eine Neuerung, denn Sie können nun zusätzlich das Faktorverfahren wählen, bei dem jeder einzelne Ehepartner getrennt besteuert werden kann.
- Zudem wurde der Zeitpunkt für die letztmögliche Abgabe der Steuererklärung auf den 31. Dezember des darauf folgenden Jahres gelegt. Somit haben Sie mehr Zeit, um Ihre Steuererklärung zu machen. Unverändert gleich geblieben sind dagegen die Steuerklassen, die Sie ändern lassen können. Nur müssen Sie ab dem 01. Januar 2012 die Änderung der Steuerklasse nicht mehr bei Ihrem Bürgerbüro der Stadtverwaltung durchführen, sondern direkt beim Finanzamt.
Ändern können Sie nur beim Finanzamt
- Somit hat die Stadtverwaltung in Bezug auf die Steuerkarten und Steuerklassen nichts mehr zu tun. Für das Ändern der Steuerklassen können Sie den Zeitpunkt, an dem Sie beim Finanzamt Ihre Steuerklasse ändern, selbst bestimmen. Vor allem können schwangere Mütter ihre Steuerklasse derart ändern, dass Sie zum Zeitpunkt der Geburt ein möglichst hohes Einkommen erzielen.
- Die Berechnung für die Bemessungsgrundlage beginnt zwar 12 Monate vor dem Geburtstermin, doch konnten Sie zu dem Zeitpunkt noch nicht wissen, ob Sie schwanger werden. Das Sozialgericht in Koblenz hat entschieden, dass diese Änderung rechtmäßig ist und keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt. Je nach Einkommen können Sie nach wie vor Ihre Steuerklasse beim Finanzamt derart ändern lassen, dass Sie dadurch ein möglichst geringes zu versteuerndes Einkommen haben.
- Sie müssen sich nur bewusst sein, dass Sie in der Steuerklasse vier mehr Steuern zahlen und somit immer mit einer Steuererstattung rechnen können. Sind Sie nur kurzfristig arbeitslos, dann lohnt sich ein Ändern der Steuerklasse von vier auf drei und fünf nicht unbedingt. Wenn allerdings ein Partner erwerbsunfähig ist oder auf lange Sicht nicht mehr den Beruf ausüben kann, dann sollten Sie die Steuerklasse bei Finanzamt ändern lassen.