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Steuererklärung - Urlaubstage richtig berücksichtigen

Urlaubstage beeinflussen nur die Fahrtkostenpauschale.
Urlaubstage beeinflussen nur die Fahrtkostenpauschale.
Urlaubstage werden in der jährlichen Steuererklärung nicht direkt berücksichtigt. Sie finden allerdings in einem Fall direkte Anwendung.

Die Steuererklärung korrekt ausfüllen

  • Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen, sollten Sie schon korrekt vorgehen. Für einige Positionen gibt es jedoch pauschale Regelungen.
  • Die Urlaubstage finden Ihre Anwendung bei der Berechnung der Fahrtkostenpauschale. Wenn Sie bei der Steuererklärung diese Zahlen ganz korrekt bearbeiten wollen, zählen Sie die möglichen Werktage im Jahr und subtrahieren Sie Urlaubstage und Krankheitstage. Die restlichen Arbeitstage fließen in die Fahrtkostenpauschale ein.
  • Da dieser Aufwand allerdings sogar der Finanzbehörde etwas übertrieben scheint, wird in diesem Fall eine pauschale Angabe von 220 Tagen akzeptiert. Sollten Sie jedoch mehr gearbeitet haben, dann geben Sie natürlich die höhere Zahl Ihrer Arbeitstage an.

Sie haben Urlaubstage für Renovierungen benötigt

Wenn Sie sich gerade mit Ihrer Steuerklärung beschäftigen, überlegen Sie, ob Sie Urlaubstage dafür verwendet haben, Handwerker zu beaufsichtigen. In diesem Fall können Sie bestimmte Dinge steuerlich geltend machen. Der Schlüsselbegriff lautet "haushaltsnahe Dienstleistungen".

  • Wenn Sie im Rahmen einer Renovierung Handwerker beschäftigt haben, können Sie zwar nicht das Material in der Steuerklärung angeben, aber sehr wohl die Handwerkerrechnung für die Arbeitszeit.
  • Von einem maximalen Rechnungsbetrag von 6.000 Euro können 20 Prozent, also 1.200 Euro maximal, steuerlich geltend gemacht werden.
  • Voraussetzung ist, dass der Arbeitslohn auf ein Bankkonto des Handwerkers überwiesen wurde.
  • Die Überweisungspflicht gilt auch, wenn Sie einen Umzug hinter sich haben. Selbst wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber dafür gesonderte Urlaubstage eingeräumt hat, können Sie die Kosten für die Spedition in der Steuererklärung angeben. Auch hier gilt: 20 Prozent aus maximal 6.000 Euro. Das greift allerdings nicht für die Miete des LKWs, wenn Sie diesen selbst fahren.
  • Die steuerlich absetzbare Summe aller Dienstleistungen darf 6.000 Euro nicht übersteigen. 
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