In der Steuererklärung den Umzug absetzen funktionierte bislang bei beruflicher Ursache. Seit kurzem können Umzugskosten auch bei privater Veranlassung steuerlich geltend gemacht werden.
- 15.12.2011 Uwe Rabolt
In der Steuererklärung Aufwendungen richtig angeben
- Es gibt drei Gründe weshalb Sie umziehen möchten oder müssen. Zum einen können es berufliche Ursachen sein. Zum möchten Sie vielleicht einfach eine größere oder kleinere Wohnung. Der dritte Grund ist ein Umzug aus gesundheitlicher Notwendigkeit.
- Wenn Sie in der Steuererklärung den beruflich bedingten Umzug absetzen wollen, können Sie bestimmte Pauschbeträge anwenden, wenn die Einzelnachweise in der Summe nicht höher sind.
- Als absetzbare Kosten gelten Maklercourtage, Umzugskosten selbst, mögliche Neuanschaffungen für den Hausrat, Fahrtkosten bis zu einem gewissen Grad.
- Die Pauschbeträge liegen für Ledige bei 641 Euro und bei Verheirateten bei 1.283 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich diese Pauschale um 283 Euro.
- Fällt innerhalb von fünf Jahren ein weiterer beruflich bedingter Umzug an, erhöhen sich die Pauschbeträge um 50 Prozent.
- Einen beruflich bedingten Umzug können Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Den privaten Umzug absetzen
- Wenn Sie aus privaten Gründen den Wohnort wechseln, können Sie zwar nicht die oben genannten Aufwendungen in der Steuererklärung absetzen, jedoch einige Positionen, die mit dem Umzug in Zusammenhang stehen.
- Beauftragen Sie eine Spedition mit dem Umzug, können Sie diese Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Sie können in der Steuererklärung 20 Prozent der Aufwendungen absetzen, maximal jedoch 1.200 Euro. Nicht absetzbar ist jedoch die Miete für einen LKW, wenn Sie Ihren Umzug in Eigenregie durchführen.
- Ebenso werden innerhalb der 20 Prozent-Grenze auch Handwerkertätigkeiten anerkannt.
- Voraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt ist eine ordnungsgemäße Rechnung und die Begleichung durch eine Banküberweisung. Barzahlung gegen Quittung wird nicht anerkannt.
Krankheit als Umzugsgrund wird steuerlich anerkannt
- Besteht die Notwendigkeit, aus Gesundheitsgründen einen Umzug vornehmen zu müssen, können Sie diese Kosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen.
- Voraussetzung, einen Umzug in der Steuererklärung absetzen zu können, ist jedoch dass die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.