Wenn Sie Ihre Steuererklärung selber ersterstellen, dann können Sie mit einigen Tipps die Steuerlast etwas senken. Einige Hinweise erhalten Sie hier.
- 30.12.2011 Kathrin Nitschke
Mit einigen Tipps und Tricks können auch Sie Ihre Steuererklärung selber schreiben und sich zu viel gezahlte Lohn - oder Einkommensteuer erstatten lassen.
Die Steuererklärung 2011 erstellen
- Für 2011 steht auch wieder das Arbeitszimmer als Abzugsposten zur Verfügung. Bis 1250,00 EUR können Sie in der Steuererklärung eintragen, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz gestellt bekommen.
- Gehen Sie dieses Jahr in Rente, dann müssen Sie leider bereits 38 Prozent versteuern. Auch der Versorgungsfreibetrag für Pensionäre ist leider in diesem Veranlagungszeitraum um 156,00 EUR niedriger, als noch im letzten Jahr.
- Studienkosten für das Erststudium sind nach langem Hin und Her doch nicht in unbegrenzter Höhe absetzbar. Allerdings könnten die Kosten bis 6.000,00 EUR als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Zweitstudium kann dagegen voll abgesetzt werden. Interessant sind vor allem die Arbeitsgemeinschaften mit den Studienkollegen, da Sie jeden gefahrenen Kilometer mit 0,30 EUR ansetzen können.
- Achtung: Wer von Ihnen auch die Steuererklärung für seine selbstständige Tätigkeit abgeben möchte, ist ab 2011 verpflichtet, auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung in elektronischer Form abzugeben. Kümmer Sie sich daher rechtzeitig um die technischen Voraussetzungen.
Tipps zu weiteren Neuerungen
- Wer als Übungsleiter oder ehrenamtlicher Betreuer nebenher arbeitet, kann künftig die sogenannte Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.100,00 EUR geltend machen.
- Handwerkerleistungen können mit 20% des Arbeitslohnes angesetzt werden. Beachten Sie jedoch bitte, dass seit 2011 kein Abzug mehr möglich ist, wenn die Maßnahme mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.
- Bislang waren Unterhaltszahlungen im Rahmen eines Vorsorgungsausgleiches steuerpflichtig, wenn der Leistende die Ausgaben als Sonderausgaben geltend machen wollte. Neu ab 2011 ist, dass dies nun auch für alle anderen Ausgleichzahlungen gilt, die im Rahmen eines Versorgungsausgleiches vereinbart und gezahlt wurden.
- Wenn Sie in 2011 berufsbedingt umgezogen sind, dann können Sie nunmehr einen Pauschbetrag in Höhe von 640,00 EUR als Lediger (ab dem 01.08.2011 641,00 EUR) und für Verheiratete 1.279,00 EUR (ab dem 01.08.2011 1.283,00 EUR)
Zum Schluss wird noch darauf hingewiesen, dass die hier vorgestellten Tipps nur einen kleinen Ausschnitt der vielzähligen, jährlichen Neuerung darstellen können. Weitere Hilfe gibt es jedoch im Internet oder auf den Ausfüllhinweisen der Steuerformulare.