Steuererklärung: Frist verlängern - so geht´s

Beantragen Sie bei Bedarf eine Fristverlängerung. Beantragen Sie bei Bedarf eine Fristverlängerung.
Wenn Sie für Ihre Steuererklärung die Frist verlängern möchten, haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten. Die schriftliche Verlängerung ist die sicherste Möglichkeit. Daneben können Sie der Finanzbehörde auch faxen oder direkt anrufen. Jede Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung hängt aber davon ab, wann der Abgabezeitpunkt ursprünglich gewesen wäre.
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16.03.2011 Gastautor
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände

Eine Fristverlängerung der Steuererklärung kann möglich sein

  • Falls Sie Ihre Steuererklärung demnächst abgeben müssen, Sie aber wissen, dass Sie den Abgabetermin nicht einhalten können, wird die Verlängerung der Frist am einfachsten sein. Der kürzeste Weg ist ein Anruf beim Sachbearbeiter Ihres Finanzamtes.
  • Meist sind die Steuersachbearbeiter bei den Ämtern für bestimmte Buchstabengruppen des Alphabets zuständig. Diese Gruppierungen mit den jeweiligen Durchwahlen finden Sie im Telefonbuch oder im Internet. Die sicherste Methode bei der telefonischen Verlängerung der Abgabefrist ist das direkte Telefonat mit dem eigenen Sachbearbeiter. Meist können Sie zu diesem Zeitpunkt noch einen Wunschtermin für die Abgabe der Steuererklärung nach Frist nennen.
  • Wollen Sie aber ganz sicher gehen, verlängern Sie die Abgabefrist am besten schriftlich. Auch eine nachträgliche schriftliche Fixierung des am Telefon vereinbarten Abgabezeitpunkts für die Steuererklärung nach Frist ist empfehlenswert. Das können Sie entweder per Brief oder per Fax erledigen. Die Faxnummer des zuständigen Mitarbeiters beim Finanzamt finden Sie ebenfalls im Telefonbuch oder Internet.
  • Ist Ihre Frist für die Steuererklärung bereits verstrichen, sollten Sie schnell handeln. Im Normalfall erhalten Sie auch in diesem Fall eine weitere Verlängerung, doch der Spielraum ist nicht mehr so groß. Bei verstrichener Abgabefrist ist der letzte Aufschub bei den meisten Finanzämtern noch höchstens vier Wochen lang.
  • Im Fall verstrichener Fristen empfiehlt es sich auf jeden Fall, den zuständigen Sachbearbeiter direkt telefonisch zu kontaktieren. Im persönlichen Gespräch können Sie auch deutlicher darlegen, warum Sie die Frist evtl. versäumt haben (Krankheit etc.).
  • Haben Sie eine Androhung von Zwangsgeld zur Abgabe Ihrer Steuererklärung erhalten, nützt eigentlich nichts mehr. Nur im äußersten Notfall können Sie dann noch einen Aufschub erwirken. Wenn möglich, sprechen Sie in diesem Fall sogar persönlich beim Finanzamt vor und schildern Sie die Situation, falls Sie das vorher (siehe oben) noch nicht getan haben.
  • Manchmal nutzt der Einsatz eines Steuerberaters, da die Profis zu den Finanzämtern den direkteren und häufigeren Kontakt haben. Bleibt Ihr Finanzamt hart, gibt es nur eins: den letzten Termin einhalten und die Steuererklärung abgeben.
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