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Steuererklärung als Freiberufler - das sollten Sie beachten

Man kann seine Steuererklärung als Freiberufler erfreulich einfach machen.
Man kann seine Steuererklärung als Freiberufler erfreulich einfach machen.
Wer seine Steuererklärung als Freiberufler macht, der muss einiges beachten. Es gibt viele steuerliche Vorteile, von denen man profitieren kann. Es sind aber auch mögliche Fallstricke vorhanden, vor denen man sich in Acht nehmen sollte.

Um die Steuererklärung kommt niemand herum, das gilt auch für Freiberufler. Als Freiberufler muss man beim Finanzamt kein Gewerbe anmelden, sondern bekommt als Freiberufler nur eine neue Steuernummer. Die Steuererklärung als Freiberufler zu machen ist dann relativ einfach.

Die Steuererklärung machen

  1. Als Freiberufler füllt man neben den üblichen Mantelbögen wie ein normaler Privatmensch auf jeden Fall die Anlage S für alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aus. Dazu müssen Sie den Gewinn, den Sie dort eintragen, ermitteln. Das geht entweder mit einer Bilanzierung oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
  2. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist einfacher und lässt sich bis zu einem Gewinn von 17.500 Euro jährlich sogar formlos, sonst in der Anlage EüR direkt durchführen, hier werden Einnahmen und Ausgaben einfach untereinander aufgeschrieben. Eine Bilanz ist aufwendiger, aber genauer und listet Buchungen auf.
  3. Von der Gewerbesteuer sind Sie als Freiberufler grundsätzlich befreit.
  4. Ob Sie Umsatzsteuer zahlen müssen, hängt von Ihrem Verdienst ab: Verdienen Sie nicht über der Grenze von 17.500 Euro, müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen. Dadurch wird Ihnen die Steuererklärung wesentlich erleichtert.
  5. Sind Sie als Freiberufler umsatzsteuerpflichtig, müssen Sie monatliche Umsatzsteuererklärungen abgeben, eventuell Vorauszahlungen leisten und auf Ihren Rechnungen Umsatzsteuer immer abführen. Sie können dann aber auch auf Ihre eigenen beruflichen Käufe die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer mit Ihrer eingenommenen Umsatzsteuer positiv verrechnen.

Als Freiberufler profitieren

  • Bedenken Sie, welche Betriebskosten Sie als steuermindernde Ausgaben angeben können. Als Freiberufler haben Sie hier viele Möglichkeiten für Werbekosten, die Sie ausnutzen sollten.
  • Führen Sie beispielsweise einen Reisekostennachweis auch für betriebliche Fahrten mit einem privaten Auto. Auch private Arbeitszimmer und Geschäftsessen sind Beispiele für Ausgaben, die Sie als Freiberufler steuerlich durchaus nutzen können.
  • Krankenkassenkosten können Sie auch als Freiberufler von der Steuer absetzen, egal ob sie freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind.
  • Manchmal lohnt sich zumindest am Anfang ein Steuerberater, Sie können sich aber auch immer bei den Finanzämtern selbst informieren und sich am Einkommenssteuergesetz orientieren.
  • Am besten legen Sie rechtzeitig Erspartes für die erste Steuererklärung als Freiberufler zurück, um eventuelle Nachzahlungen dem Finanzamt gegenüber begleichen zu können. Hier kann man anfangs die Steuerhöhe schwer schätzen und sollte lieber vorsichtig sein.
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