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Steuerabzug - medizinische Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen

Medizinische Kosten können Sie von der Steuer absetzen.
Medizinische Kosten können Sie von der Steuer absetzen.
Leider werden nicht alle medizinischen Kosten von der Krankenkasse übernommen. Somit fallen jährlich einige Rechnungen an, die der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen muss. Zum Ausgleich dürfen Sie dafür einen Steuerabzug durchführen.

Einen Steuerabzug von Arzneimitteln durchführen

  • Gleichgültig, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind: Sie werden jährlich medizinische Kosten selber tragen müssen. Hierzu zählen zum Beispiel alle Praxisgebühren, Zuzahlungen zu Medikamenten oder gar der eigene Einkauf von Medikamenten. Auch die sogenannten Hilfsmittel fallen unter medizinische Kosten. Diese wären Schienen, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte oder Krücken. All diese medizinischen Kosten können Sie als Steuerabzug geltend machen.
  • Sie müssen hierzu lediglich alle Belege sammeln und diese am Jahresende bei der Steuererklärung angeben. Anzugeben sind diese Kosten bei den außergewöhnlichen Belastungen. Am sichersten ist es, wenn Sie eine Aufstellung über alle Belege erstellen, damit der Finanzbeamte einen Überblick erhält, welche medizinischen Kosten Sie eingereicht haben. Geben Sie notfalls auch die Belege ab, bei denen Sie nicht sicher sind, ob Sie abzugsfähig sind. Das Einzige, was Ihnen hier passieren kann, ist, dass das Finanzamt diese Belege wieder streicht.

Wann Sie die medizinischen Kosten angeben können

  • Das Steuerrecht definiert eine sogenannte zumutbare Belastungsgrenze, bis zu der Sie medizinische Kosten selbst tragen müssen. Diese Belastungsgrenze wird in Prozenten angegeben, und zwar abhängig vom persönlichen Einkommen. So müssen medizinische Kosten bis zu einer Grenze von ein bis sieben Prozent des erzielten Einkommens selbst gezahlt werden. Sollten die medizinischen Kosten diese Grenze überschreiten, dann können die Kosten von der Steuer abgezogen werden.
  • Sicherheitshalber sollten Sie jedoch immer alle Belege einreichen und das Finanzamt errechnet dann die zumutbare Belastungsgrenze selber. Somit stellen Sie sicher, dass Sie keinen Steuerabzug verpassen.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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