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Steuerabrechnung prüfen - so geht's

Bei unverständlicher Steuerabrechnung befragen Sie das Finanzamt oder den Steuerfachmann.
Bei unverständlicher Steuerabrechnung befragen Sie das Finanzamt oder den Steuerfachmann.
Selbst in Zeiten von elektronischer Steuererklärung (Elster) kann der Bescheid vom Finanzamt Fehler enthalten. Fehler müssen Sie als Steuerzahler nicht hinnehmen. Feststellen werden Sie diese nur, wenn Sie die erhaltene Steuerabrechnung prüfen.

Das Prüfen einer Steuerabrechnung sollten Sie nicht nur dann tun, wenn Ihnen eine Steuernachforderung ins Haus steht. Wenn Ihnen das Finanzamt im Bescheid eine Steuererstattung ankündigt, ist das zwar für Sie erfreulich. Doch könnte Sie unter Umständen auch noch höher ausfallen.

Steuererklärung vor dem Versenden prüfen

Es gibt durchaus Fehler, die jeder Steuerzahler leicht entdecken kann. Bei größeren Unklarheiten bleibt immer noch der Weg zu einem Steuerfachmann.

  • Wenn Sie Ihre Steuererklärung anfertigen, denken sie dabei immer an Kopien für sich. Das gilt für sämtliche Unterlagen, die Sie dem Finanzamt zukommen lassen. Wenn Sie das Elster-Formular oder eine Steuersoftware mit entsprechender Verknüpfung für die papierlose Steuerklärung nutzen, müssen Sie Unterlagen erst nach Aufforderung nachreichen. In jedem Fall müssen Sie eine komprimierte Erklärung mit Unterschrift per Post verschicken.
  • Kontrollieren sollten Sie Ihre Steuerabrechnung vor dem Absenden und bei Erhalt des Bescheides. Prüfen Sie, ob die persönlichen Angaben (Name, Anschrift, Steuernummer) richtig sind. Checken Sie die Daten wie Einnahmen, Bezüge und Zinsen. Kontrollieren Sie Berechnungen. 
  • Hat das Finanzamt abweichende Angaben verwendet, muss Ihnen das in einer Erklärung mitgeteilt werden. Bei fehlender Erklärung legen Sie Einspruch ein.

Vergessene Freibeträge zur Steuerabrechnung nachmelden

  • Haben Sie bestimmte Positionen wie Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen vergessen, legen Sie ein Einspruch ein und beantragen Sie diese noch. Nachmelden können Sie gleichfalls vergessene Ausbildungs- oder Sparerfreibeträge. 
  • Automatisch prüft das Finanzamt, ob Sie mit Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger fahren. Schauen Sie sich jedoch an, ob die richtige Zahl der Kinder und Freibeträge berücksichtigt wurden.
  • Jeder Steuerbescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Fehlt diese, haben Sie eine Einspruchsfrist von einem Jahr. Freuen Sie sich bei einer ausgewiesenen Rückerstattung.

Doch vergessen Sie nicht, noch einen Blick auf die Daten zum Referenzkonto zu werfen. Für eine schnelle Überweisung sollte Ihre Kontonummer schon richtig aufgeführt sein.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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