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Steuer für Pkw-Anhänger - das müssen Sie einplanen

Auch ein Anhänger ist steuerpflichtig.
Auch ein Anhänger ist steuerpflichtig. © Bredehorn.J / Pixelio
Auch für einen Pkw-Anhänger muss eine Steuer bezahlt werden, unabhängig davon, wie oft Sie diesen bewegen. Sie ist, wie beim Auto auch, einmal jährlich fällig.

Möchten Sie sich einen Pkw-Anhänger kaufen, sollten Sie wissen, dass dieser, ähnlich wie ein Pkw, laufende Kosten verursacht, unabhängig davon, wie oft Sie den Hänger verwenden. Es gibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Hänger mit einem grünen Kennzeichen steuerbefreit fahren zu dürfen.

Der Pkw-Anhänger wird mit einer Steuer belegt

  • Jeder Pkw-Anhänger wird nach der Zulassung mit einer Steuer belegt. Ebenso muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese stellt sicher, dass der Geschädigte einen Schaden, der mit dem Hänger verursacht wurde, auch ersetzt bekommt. 
  • Die Steuer für den Pkw-Anhänger ist abhängig von seinem Gewicht. Sie beträgt 7,46 € pro angefangene 200 kg Gesamtgewicht des Hängers.
  • Die Steuer ist einmal jährlich zu entrichten und kann durch elektronisches Lastschriftverfahren oder aber durch Einzahlung auf ein Konto des Finanzamtes beglichen werden.

So bekommen Sie ein grünes Kennzeichen

Sie können den Pkw-Anhänger durch ein grünes Kennzeichen von der Steuer befreien lassen.

  • Hierbei handelt es sich um eine Sonderregelung, für die Sie einen Antrag stellen müssen.
  • Sie können nur für einen Lastenanhänger ein grünes Kennzeichen und damit eine Steuerbefreiung bekommen. Für Wohnanhänger ist dies nicht möglich.
  • Anhänger werden nur für einen bestimmten Einsatzzweck steuerbefreit. So können Sie Pferdeanhänger, Bootsanhänger, aber auch Lastenanhänger auf Antrag von der Steuer befreien lassen. In diesem Antrag müssen Sie den Zweck angeben. Wird der Antrag bewilligt, dürfen Sie den Anhänger für keinen anderen Verwendungszweck nutzen. Ansonsten kann dies einer strafrechtlichen Verfolgung unterliegen.

Sie können Lastenanhänger auch von der Steuer befreien lassen, indem Sie für das Lastfahrzeug eine erhöhte Kfz-Steuer zahlen. Dies ist für Pkws jedoch nur in Ausnahmefällen möglich. Stellen Sie einen formlosen Antrag beim Finanzamt, in dem Sie Ihr Anliegen formulieren, und warten Sie die Antwort des Finanzamtes ab.

helpster.de Autor:in
Caroline Schröder
Caroline SchröderGundula hat mit ihren Artikeln in Elektronik & Computer ihre Hobbys zum Beruf gemacht. Ihre Schwerpunkte sind Unterhaltungselektronik und Fotografie. Als gelernte Krankenschwester gibt sie fachkundige Auskunft über viele Themen bezüglich Gesundheit.
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