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Stellenbeschreibungen im öffentlichen Dienst - Bedeutung einfach erklärt

Die Aufgaben einer Stelle können sich ändern.
Die Aufgaben einer Stelle können sich ändern.
Die Stellenbeschreibung hat im öffentlichen Dienst eine wichtige Bedeutung. Aus der Angabe der Tätigkeiten auf einer Stelle und der daraus gebildeten Arbeitsvorgänge lässt sich die Stellenbewertung erschließen - und diese ist ausschlaggebend dafür, was Sie als Angestellter auf dem Konto haben. Da sich das Profil einer Stelle im Laufe der Zeit verändern kann, ist eine Stellenbeschreibung nicht für die Ewigkeit gedacht.

Eine Stellenbeschreibung beinhaltet die Tätigkeiten, die der jeweilige Stelleninhaber auf der Stelle auszuführen hat. Wer jeweils die Stelle innehat, ist nicht relevant. Eine Stellenbeschreibung bleibt in der Regel auch gültig, wenn der Stelleninhaber wechselt.

Inhalte einer Stellenbeschreibung

  • Arbeiten Sie im öffentlichen Dienst und haben Sie für Ihre Stelle eine Stellenbeschreibung, werden Sie feststellen, dass darin nicht nur die Tätigkeiten aufgeführt sind. Die Tätigkeitsbeschreibung bildet zwar das "Herzstück". Ebenso Bestandteil einer Stellenbeschreibung sind jedoch unter anderem die organisatorische Eingliederung der Stelle und eventuelle Unterstellungsverhältnisse.
  • Die organisatorische Eingliederung sagt etwas darüber, wo die Stelle angesiedelt ist. Sie kann zum Beispiel lauten: "Stelle XY im Referat O in der Gruppe Z der Abteilung III beim Ministerium für Verkehr und Stadtplanung." Damit kann die Stelle auch in einem Organisationsplan in einem bestimmten Kästchen abgebildet und gefunden werden.
  • Die Unterstellungsverhältnisse geben Auskunft darüber, welchem direkten Vorgesetzen gegenüber sich der jeweilige Stelleninhaber zu verantworten hat beziehungsweise wessen Vorgesetzer er selbst ist. In einer Stellenbeschreibung liest sich das so: "Der/die jeweilige Stelleninhaber/in ist ständig unterstellt der Referatsleitung O" oder "Dem /der jeweiligen Stelleninhaber/in ist ständig unterstellt ... ."

Bedeutung für die Eingruppierung

  • Im öffentlichen Dienst richtet sich Ihr Gehalt nach der sogenannten Eingruppierung und Zuordnung zu einer Entgeltgruppe. Diese lässt sich nur ermitteln, wenn in der Stellenbeschreibung Arbeitsvorgänge abgebildet werden, die den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung zugeordnet werden können.
  • Eine Auflistung der einzelnen Tätigkeiten, die Sie auf der Stelle auszuüben haben, reicht daher nicht aus. Es muss auch angegeben sein, welche Arbeitsvorgänge die Tätigkeiten bilden.
  • Ein Arbeitsvorgang könnte zum Beispiel lauten: "Erledigung aller Reisekostenangelegenheiten im Amt XY." Hierzu können zahlreiche Einzeltätigkeiten gehören, wie beispielsweise die Abrechnung von Dienstreisen im In- und Ausland und die Buchung von Fahrkarten. Beim jeweiligen Arbeitsvorgang muss zudem angegeben sein, welche besonderen (Fach-)kenntnisse für die Tätigkeiten erforderlich sind.
  • Aufgrund dieser Angaben lässt sich ermitteln, welche tarifliche Wertigkeit eine Stelle hat - und wie der Stelleninhaber bezahlt wird. Ohne Stellenbeschreibung ist dies nahezu unmöglich.

Die Aufgaben können sich ändern

  • Stellenbeschreibungen werden nicht für die Ewigkeit erstellt, denn die Aufgaben auf einer Stelle können sich im Laufe der Zeit ändern. Werden Ihnen beispielsweise auf Dauer höherwertige Aufgaben übertragen, muss auch die Stellenbeschreibung angepasst werden. Ansonsten gibt sie ein Bild wieder, das der Wirklichkeit nicht mehr entspricht.
  • Das übliche Instrument, um eine Stellenbeschreibung zu erstellen, ist das Interview mit dem Stelleninhaber. Dieser gibt darin Auskunft zu den ihm übertragenen Aufgaben.

Stellenbeschreibungen sind im öffentlichen Dienst Grundlage für eine korrekte Eingruppierung. Das sich Tätigkeitsprofile ändern können, müssen Stellenbeschreibungen von Zeit zu Zeit angepasst werden.

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