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Standlicht und Tagfahrlicht - die Unterschiede verständlich erklärt

Ohne Standlicht bleibt nur der Parkplatz direkt unter der Laterne.
Ohne Standlicht bleibt nur der Parkplatz direkt unter der Laterne. © RainerSturm / Pixelio
Standlicht und Tagfahrlicht haben beide den Sinn, den Autofahrer und die anderen Verkehrsteilnehmer zu schützen. Beide kommen aber zu ganz unterschiedlichen Gelegenheiten zum Einsatz. Das klingt zunächst verwirrend, ist es aber im Grunde gar nicht.

Standlicht zur Beleuchtung im Dunkeln

  • Das Standlicht ist im Gegensatz zum Tagfahrlicht eine schon recht alte Vorschrift, die das Gesetz für die Beleuchtung von stehenden Fahrzeugen vorsieht. Sie gilt für alle Fahrzeuge, denn sie können gleichermaßen an einem dunklen Stellplatz ohne eigene Beleuchtung zu einem gefährlichen Hindernis werden.
  • Sobald Sie Ihr Fahrzeug bei Dunkelheit abstellen, haben Sie dafür zu sorgen, dass andere Verkehrsteilnehmer es trotzdem erkennen können.
  • Besonders außerhalb von Städten und Ortschaften kann der Straßenrand sehr dunkel sein. Das Standlicht macht Ihr Fahrzeug vorne und hinten erkennbar. Lkw verfügen zusätzlich über Seitenbeleuchtungen.
  • Es ist nicht mit den Parkleuchten Ihres Pkw zu verwechseln. Diese markieren je nach Blinkereinstellung nur eine Seite des Fahrzeugs.
  • Eine Ausnahme gilt dann, wenn Sie Ihr Auto so am Straßenrand abgestellt haben, dass nur eine Seite auf die Straße ragt. Mit den Parkleuchten ist zumindest die verkehrsgefährdende Seite erkennbar.
  • Eine weitere Ausnahme sind Straßenlaternen. Steht Ihr Fahrzeug unter einer Laterne, ist es auch ohne zusätzliche Beleuchtung zu erkennen. Achten Sie jedoch darauf, ob die Laterne wirklich die ganze Nacht brennt.
  • In einigen Bereichen wird die Straßenbeleuchtung nachts abgeschaltet. Diese Laternen sind gewöhnlich gekennzeichnet. Auf einem solchen Halteplatz können Sie auf die zusätzliche Standbeleuchtung nicht verzichten.

Tagfahrlicht zur besseren Erkennbarkeit

  • Die Ausstattung mit Tagfahrlicht ist dagegen eine noch junge Errungenschaft der Verkehrssicherheit. Während Motorräder schon seit dem Ende der 80er Jahre auch am Tag dauerhaft bei der Fahrt beleuchtet sein müssen, war dies lange Zeit für Autos nicht üblich.
  • Die ersten Fahrzeuge mit den eleganten LED-Lichtern entlang der Scheinwerfer gehörten zur Oberklasse. Pflicht war die Montage nicht, aber die bessere Erkennbarkeit der fahrenden Autos auch bei Tag unbestritten.
  • In einigen EU-Ländern gehörte die Fahrt am Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht zwar zu den gesetzlichen Vorschriften, besonderes Tagfahrlicht war dafür aber nicht erforderlich.
  • Seit 2011 müssen Neufahrzeuge damit ausgerüstet sein. Auch ältere Fahrzeuge können zumeist ohne viel Aufwand freiwillig nachgerüstet werden.
  • Tagfahrlicht gibt den anderen Verkehrsteilnehmern die größere Chance, ein nahendes Fahrzeug gut zu erkennen. Dies gilt besonders, da so dezente Farben wie Silbermetallic manchmal wie eine Tarnung wirken.
  • Werden die Sichtverhältnisse auch am Tag schlechter, reichen die kleinen LED-Leuchten alleine aber nicht mehr aus. Sie müssen bei nachlassenden Lichtverhältnissen immer das Abblendlicht oder sogar die Zusatzbeleuchtung nutzen. 

Ob im Stand oder in der Bewegung -  Fahrzeuge müssen gesehen werden, um Unfälle zu vermeiden.

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