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Standgebühren in der Werkstatt - was Sie beachten sollten

Hier werden Autos repariert und nicht gelagert.
Hier werden Autos repariert und nicht gelagert.
Der Service in der Werkstatt umfasst in der Regel auch einige Zeit, in der Ihr Fahrzeug dort bis zur Abholung stehen kann. Wenn Sie den Wagen aber eine längere Zeit nicht abholen, stellen Ihnen einige Werkstätten Standgebühren in Rechnung. Erfahren Sie, was Sie also beachten sollten, wenn Sie Ihr Auto in der Werkstatt parken.

Die Stellfläche einer Werkstatt ist begrenzt und kann zu einem teuren Langzeitparkplatz für Sie werden.

Wann Standgebühren anfallen

  • In der Regel ist eine Werkstatt sehr großzügig, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht direkt am Tag der Reparatur abholen können. Haben Sie Terminschwierigkeiten, teilen Sie dies aber der Werkstatt direkt beim Reparaturauftrag mit. Ergeben sich die Probleme erst später, rufen Sie zumindest an, um Ärger und Standgebühren zu vermeiden.
  • Wird Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in die Werkstatt geschleppt und es muss dort unrepariert stehen, weil zunächst ein Gutachter beauftragt wird, können Standgebühren anfallen. Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, sind diese Standgebühren der Werkstatt Unfallkosten, die Sie zur Erstattung an die Versicherung des Unfallverursachers weiterreichen können.
  • Wenn es Ihnen für mehr als nur einen oder zwei Tage nicht möglich ist, das Fahrzeug nach erfolgter Reparatur abzuholen, sprechen Sie die Standgebühren mit der Werkstatt genau ab. Lassen Sie sich die Höhe der täglichen Standgebühren nennen. Diese sind sehr unterschiedlich und liegen in der freien Preisgestaltung der Werkstattbetreiber. So bleiben Ihnen böse Überraschungen erspart.
  • Sofern Ihr Auto wieder fahrbereit ist, sorgen Sie dafür, dass es so schnell wie möglich aus der Werkstatt abgeholt wird. Es reicht, wenn es auf einem Parkstreifen abgestellt wird. Dies ist umsonst und zulässig, sofern der Wagen angemeldet und versichert ist. So sparen Sie die Standgebühren in der Werkstatt.

Wann die Werkstatt auf Standgebühren verzichten muss

  • Es kommt immer wieder vor, dass eine Reparatur teurer wird als erwartet. In einer Werkstatt ist es dann durchaus üblich, dass Ihr Auto dort als Pfand behalten wird. Sie bekommen es erst zurück, wenn Sie die Rechnung ausgleichen. In diesem Fall dürfen Standgebühren nicht berechnet werden.
  • Erhalten Sie dennoch eine Rechnung mit Standgebühren, ist die Situation natürlich schwierig. Weigern Sie sich, wird die Werkstatt das Auto immer noch zurückbehalten. Eine Lösung ist, die Standgebühren zunächst zu bezahlen. Fordern Sie dann die Standgebühren nachträglich zurück.
  • Standgebühren dürfen ebenfalls nicht verlangt werden, wenn die Werkstatt für die lange Standzeit verantwortlich ist. Konnte dort die Reparatur nur mit Verzögerung durchgeführt werden, ist dies nicht Ihr Verschulden. Standgebühren brauchen Sie nicht bezahlen.
  • Dies gilt auch, wenn die Reparatur gescheitert ist. Hat die Werkstatt versucht, Ihr Fahrzeug zu reparieren und ist nach einer angemessenen Zeit nicht dazu in der Lage, können Sie es wieder abholen. Auch in diesem Fall liegt es in der Verantwortung der Werkstatt, dass das Fahrzeug nicht schnell wieder abgeholt werden konnte.

Ihre eigenen Terminschwierigkeiten können Standgebühren verursachen. Sie müssen aber nicht für die Verzögerungen durch die Werkstatt zusätzlich aufkommen.

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