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Spezielle Tätigkeitsmerkmale - Erklärung

Auch die Feuerwehr gehört zum öffentlichen Dienst.
Auch die Feuerwehr gehört zum öffentlichen Dienst.
Der Begriff "spezielle Tätigkeitsmerkmale" bezieht sich auf die Eingruppierung von Stellen im öffentlichen oder kirchlichen Dienst. Für Ihre konkrete Stelle können allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale zur Anwendung kommen. Sind die speziellen einschlägig, haben diese Vorrang vor den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen.

Im öffentlichen Dienst gibt es sehr unterschiedliche Stellen und Tätigkeiten. Als Bibliothekar in einer wissenschaftlichen Bibliothek sind Sie mit völlig anderen Aufgaben befasst als ein Sachbearbeiter in einem Wohngeldamt. Um solche völlig unterschiedlichen Stellen einzugruppieren, gibt es daher neben den auf die allgemeinen Verwaltungstätigkeiten anwendbaren allgemeinen Tätigkeitsmerkmale auch spezielle Tätigkeitsmerkmale. 

Der Sinn spezieller Tätigkeitsmerkmale

  • Längst gibt es auch im öffentlichen Dienst nicht mehr nur den typischen Verwaltungsangestellten, der den ganzen Tag am Schreibtisch sitzt und Akten bearbeitet. Angestellte in Kindergärten, in Theatern oder Schulhausmeister machen völlig andere Dinge.
  • Als ganz allgemeine Faustformel können Sie sich merken: Eine spezielle Tätigkeit in der Verwaltung weist spezielle Merkmale auf, die bei der Eingruppierung herangezogen werden. Denn es würde zu mitunter seltsamen Ergebnissen führen, wenn sehr spezielle Tätigkeiten bei der Eingruppierung genauso wie allgemeine Verwaltungstätigkeiten beurteilt werden müssten.

Ein Beispiel aus dem TVöD-VKA

  • So differenziert der TVöD-VKA beziehungsweise die Anlage 1a zum BAT im allgemeinen Teil zwischen typischen Verwaltungstätigkeiten, für die unterschiedliche Kenntnisse nötig sind. Es handelt sich aber immer eher um typische Schreibtischtätigkeiten. Hierfür werden dann zum Beispiel  "gründliche Fachkenntnisse" benötigt oder sogar "gründliche und umfassende Fachkenntnisse". Je nach Anforderungen der Stelle verdienen Sie als Stelleninhaber mehr oder weniger Geld.
  • Demgegenüber finden Sie in den übrigen Teilen der Anlage 1a zum BAT die Angestellten, die speziellere Tätigkeiten innerhalb der Verwaltung ausüben und deren Stellen daher nach speziellen Tätigkeitsmerkmalen bewertet werden. Hierzu gehören beispielsweise die Schulhausmeister.

Hausmeister ist nicht gleich Hausmeister

  • Je mehr Unterrichtsräume ein Schulhausmeister auf seiner Stelle verantwortlich betreut, desto höherwertiger ist seine Tätigkeit beziehungsweise desto mehr Geld bekommt er dafür. Die Differenzierung nach der Anzahl betreuter Unterrichtsräume macht nur bezogen auf diese besondere Tätigkeit Sinn. Denn ein Hausmeister in einem Verwaltungsgebäude betreut meist nicht nur oder überhaupt keine Unterrichtsräume.   
  • Vom Schulhausmeister unterscheidet der TVöD-VKA zudem den Hausmeister an Theatern und Bühnen. Auch auf dieser Stelle werden keine Unterrichtsräume betreut. Bei den Hausmeistern an Theatern und Bühnen sieht der Tarifvertrag allerdings keine Differenzierung nach der Größe des Theaters oder der zu betreuenden Räume vor. Der Hausmeister kann allerdings zum Hausinspektor "aufsteigen", wenn auf der Stelle neben typischen Hausmeistertätigkeiten noch anderes zu erledigen ist, zum Beispiel die Abrechnung von Gebühren der Garderobe.

Spezielle Tätigkeitsmerkmale sind im öffentlichen Dienst im Rahmen der Eingruppierung von Stellen wichtig. Sie gehen den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen vor. 

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